Zahlen für Stille SMS

Anfrage an: Landeskriminalamt NRW

Die Zahlen für Stille SMS, die Ihre Behörde in den Jahren 2018 und 2019 nach §100 StPO versandt hat.

Bitte ausweisen wie in der Bundestagsdrucksache 19/3678, Frage 4 (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/036/1903678.pdf).

Ausserdem bitte ich, sofern möglich, um Aufschlüsselung der Zahl der Ermittlungsverfahren sowie der Betroffenen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Februar 2020
  • Frist
    19. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landeskriminalamt NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zahlen für Stille SMS [#180696]
Datum
17. Februar 2020 19:13
An
Landeskriminalamt NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Zahlen für Stille SMS, die Ihre Behörde in den Jahren 2018 und 2019 nach §100 StPO versandt hat. Bitte ausweisen wie in der Bundestagsdrucksache 19/3678, Frage 4 (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/036/1903678.pdf). Ausserdem bitte ich, sofern möglich, um Aufschlüsselung der Zahl der Ermittlungsverfahren sowie der Betroffenen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180696
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeskriminalamt NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre beiliegende Anfrage ist auf elektronischem Wege am 17.02.2020 im LKA NRW eingeg…
Von
Landeskriminalamt NRW
Betreff
AW: Zahlen für Stille SMS [#180696] - Eingangsbestätigung
Datum
20. Februar 2020 10:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre beiliegende Anfrage ist auf elektronischem Wege am 17.02.2020 im LKA NRW eingegangen. Ein Antwortschreiben wird Ihnen auf diesem Wege zeitnah übermittelt. Mit freundlichen Grüßen

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Landeskriminalamt NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 17.02.2020 (Anfragenummer 180696) in dieser Thema…
Von
Landeskriminalamt NRW
Betreff
WG: Zahlen für Stille SMS [#180696]
Datum
13. März 2020 07:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 17.02.2020 (Anfragenummer 180696) in dieser Thematik teile ich Ihnen mit, dass das Landeskriminalamt und die Kreispolizeibehörden in Nordrhein-Westfalen keine Statistik über die Anzahl von "Stillen SMS", Ermittlungsverfahren und Betroffenen führt. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen