Zahlen für Stille SMS

Die Zahlen für Stille SMS, die Ihre Behörde in den Jahren 2018 und 2019 nach §100 StPO versandt hat.

Bitte ausweisen wie in der Bundestagsdrucksache 19/3678, Frage 4 (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/036/1903678.pdf).

Ausserdem bitte ich, sofern möglich, um Aufschlüsselung der Zahl der Ermittlungsverfahren sowie der Betroffenen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Februar 2020
  • Frist
    19. März 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zahlen für Stille SMS [#180697]
Datum
17. Februar 2020 19:13
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Zahlen für Stille SMS, die Ihre Behörde in den Jahren 2018 und 2019 nach §100 StPO versandt hat. Bitte ausweisen wie in der Bundestagsdrucksache 19/3678, Frage 4 (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/036/1903678.pdf). Ausserdem bitte ich, sofern möglich, um Aufschlüsselung der Zahl der Ermittlungsverfahren sowie der Betroffenen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180697
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. Februar 2020 19:13
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlen für Stille SMS“ vom 17.02.2020 (#180697) …
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Zahlen für Stille SMS [#180697]
Datum
19. März 2020 09:11
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlen für Stille SMS“ vom 17.02.2020 (#180697) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180697

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Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
IFG-Anfrage - Stille SMS Schnaubert, PHKin …
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
IFG-Anfrage - Stille SMS
Datum
23. März 2020 08:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Schnaubert, PHKin Siegburg, den 23.03.2020 Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis Leitungsstab/Datenschutz -57.03.01-38/20a- An M. Antragsteller/in Informationsersuchen gem. IFG NRW Zahlen für stille SMS Anlagen: -2- Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage finden Sie das Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage. Ich bitte Sie, die verspätete Beantwortung zu entschuldigen. Hinweis: Oft werden über "Frag den Staat" getätigte Anfragen auch dort veröffentlicht. Ich bitte Sie daher darum, mit meinen personenbezogenen Daten genauso rücksichtsvoll umzugehen, wie Sie dies von uns als Polizei erbeten haben. Mit freundlichem Gruß