Zahlen für Stille SMS

Die Zahlen für Stille SMS des Landeskriminalamtes, des Landesamtes für Verfassungsschutzes sowie der Polizeidirektionen; jeweils für die Jahre 2018 und 2019.
Bitte ausweisen wie in der Bundestagsdrucksache 19/3678, Frage 4 (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/036/1903678.pdf).

Ausserdem bitte ich, sofern möglich, um Aufschlüsselung der Zahl der Ermittlungsverfahren sowie der Betroffenen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Dezember 2019
  • Frist
    21. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte sen…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zahlen für Stille SMS [#172252]
Datum
17. Dezember 2019 09:08
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Zahlen für Stille SMS des Landeskriminalamtes, des Landesamtes für Verfassungsschutzes sowie der Polizeidirektionen; jeweils für die Jahre 2018 und 2019. Bitte ausweisen wie in der Bundestagsdrucksache 19/3678, Frage 4 (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/036/1903678.pdf). Ausserdem bitte ich, sofern möglich, um Aufschlüsselung der Zahl der Ermittlungsverfahren sowie der Betroffenen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172252
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
IFG-Antrag zur Stillen SMS - fehlender schriftlicher Antrag Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihr…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
IFG-Antrag zur Stillen SMS - fehlender schriftlicher Antrag
Datum
20. Dezember 2019 13:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren IFG-Antrag vom 17.12.2019. Gemäß § 10 Abs. 1 IFG M-V sind Anträge schriftlich (unter Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift) oder zur Niederschrift zu stellen. Die Formanforderungen dienen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, insbesondere im Hinblick auf die Identität des Antragstellers, den Inhalt der gewünschten Informationen sowie den Fristbeginn nach § 11 IFG M-V. Ich bitte Sie daher, Ihren Antrag in schriftlicher Form einzureichen, wobei ein per Fax übersandter unterzeichneter Antrag mit zustellungsfähiger Anschrift genügt. Darüber hinaus weise ich Sie schon jetzt darauf hin, dass Ihr Antrag voraussichtlich teilweise abgelehnt werden wird, da nicht alle die von Ihnen begehrten Informationen hier vorliegen. Mit freundlichen Grüßen