Zahlen für Stille SMS nach §100 StPO im Jahr 2020

Die Zahlen für Stille SMS, die Ihre Behörde 2020 nach §100 StPO versandt hat.

Bitte ausweisen wie in der Bundestagsdrucksache 19/3678, Frage 4 (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/036/1903678.pdf).

Ausserdem bitte ich, sofern möglich, um Aufschlüsselung der Zahl der Ermittlungsverfahren sowie der Betroffenen.

Schließlich bitte ich um Mitteilung, welche Software von der Polizei für den Versand Stiller SMS genutzt wird bzw. welcher private Dienstleister den Versand übernimmt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Januar 2021
  • Frist
    9. Februar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zahlen für Stille SMS nach §100 StPO im Jahr 2020 [#208013]
Datum
6. Januar 2021 17:57
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Zahlen für Stille SMS, die Ihre Behörde 2020 nach §100 StPO versandt hat. Bitte ausweisen wie in der Bundestagsdrucksache 19/3678, Frage 4 (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/036/1903678.pdf). Ausserdem bitte ich, sofern möglich, um Aufschlüsselung der Zahl der Ermittlungsverfahren sowie der Betroffenen. Schließlich bitte ich um Mitteilung, welche Software von der Polizei für den Versand Stiller SMS genutzt wird bzw. welcher private Dienstleister den Versand übernimmt.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208013 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208013/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlen für Stille SMS nach §100 StPO im …
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zahlen für Stille SMS nach §100 StPO im Jahr 2020 [#208013]
Datum
9. Februar 2021 08:17
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlen für Stille SMS nach §100 StPO im Jahr 2020“ vom 06.01.2021 (#208013) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208013 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208013/
Ministerium des Innern und für Kommunales
Ihre Anfrage vom 06.01.2021 sowie Ihre Erinnerung vom 09.01.2021 Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Ihre Anfrage vom 06.01.2021 sowie Ihre Erinnerung vom 09.01.2021
Datum
9. Februar 2021 12:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie, dass ich Sie erst jetzt darüber unterrichte, Ihre Anfrage bereits am 07.01.2021 an das Polizeipräsidium Land Bandenburg als zuständige Behörde weitergeleitet zu haben. Sollten Sie zukünftig erneut Informationen zur Thematik "Stille SMS" wünschen, so darf ich anregen, dass Sie Ihre Anfrage auch direkt an das zuständige Polizeipräsidium richten können. Dadurch entfiele künftig für die zuständige Behörde der mit einer Weiterleitung verbundene zeitliche Verzug bei der Bearbeitung Ihrer Anfrage, sodass Ihr Informationsbegehren schneller beantwortet werden kann. Ihre Nachfrage zum Bearbeitungsstand habe ich dem Polizeipräsidium am heutige Tag ebenfalls übermittelt. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium des Innern und für Kommunales
Ihre Anfragen vom 07.01.2021 und 09.02.2021 -Fragdenstaat.de (#208013) Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie a…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Ihre Anfragen vom 07.01.2021 und 09.02.2021 -Fragdenstaat.de (#208013)
Datum
19. Februar 2021 06:25
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
680,6 KB
Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie als Anlage das Antwortschreiben des Polizeipräsidiums auf Ihre o. g. Anfragen. Mit freundlichen Grüßen