Zahlen nach Stärkunspaktgesetz § 7 Abs. 1 und 2
Laut Stärkungspaktgesetz § 7 Absatz 1 sind die teilnehmenden Kommunen verpflichtet in regelmäßigen Abständen die Bezirksregierung über die Einhaltung des Haushaltssanierungsplans zu informieren. Nach dem Ausführungserlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales zur Haushaltskonsolidierung nach der Gemeindeordnung NRW und dem Stärkungspaktgesetz vom 7. März 2013 sind für die Berichte am 1. Dezember und am 15. April von den Kommunen zusätzlich die verbindlichen Muster 1 bis 4 zu verwenden. Ich bitte um Übersendung dieser Unterlagen in einem maschinenlesbaren Format. Dies muss aus meiner Sicht nicht in einer gedruckten Version erfolgen.
Nach dem Stärkungspaktgesetz § 7 Absatz 2 wird die Landesregierung seitens der Bezirksregierungen in Form eines Berichts zum Stichtag 30 Juni informiert. Ich bitte auch hier um Übermittlung dieses Berichts.
Anfrage erfolgreich
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Datum2. September 2014
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7. Oktober 2014
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