Zahlen Suizide 2020

Bisher wurden die Zahlen zu den Suizide 2020 nicht veröffentlicht. Ich bitte um Informationen dazu. Mit Aufschlüsselung nach Geschlecht, Alter und Art des Suizids.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. November 2021
  • Frist
    7. Dezember 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bisher wurden die…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zahlen Suizide 2020 [#232327]
Datum
4. November 2021 10:07
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bisher wurden die Zahlen zu den Suizide 2020 nicht veröffentlicht. Ich bitte um Informationen dazu. Mit Aufschlüsselung nach Geschlecht, Alter und Art des Suizids.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232327 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232327/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Statistisches Bundesamt
Sehr Antragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 04. November 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30515) eine Anfr…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Zahlen Suizide 2020 (Az.: A34/1010001001-IF30515)
Datum
10. November 2021 14:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
h11_Versand_SuizidenachMethoden_AG_GE_2020.xlsx
23,0 KB
Sehr Antragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 04. November 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30515) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: Bisher wurden die Zahlen zu den Suizide 2020 nicht veröffentlicht. Ich bitte um Informationen dazu. Mit Aufschlüsselung nach Geschlecht, Alter und Art des Suizids. Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit: Die Daten der amtlichen Todesursachenstatistik, welche die Anzahl der Suizide enthält, wurden am 04.11.2021 im Rahmen einer Pressemitteilung veröffentlicht, Link: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pre... Zur konkreten Anzahl der Suizide siehe hier: https://www.destatis.de/DE/Themen/Ges... Gerne entsprechen wir Ihrem Wunsch nach statistischen Informationen und übersenden Ihnen die entsprechenden Angaben zur Todesursache "Suizid" für das Berichtsjahr 2020, siehe Anlage. Bei der Aufbereitung der Ergebnisse der Todesursachenstatistik gab es Verzögerungen, für die es zwei wesentliche Gründe gibt: Zum einen standen Datenlieferungen von Gesundheitsämtern an Statistische Ämter der Länder aus. Es fehlten damit Angaben zu den Todesursachen Verstorbener. Ohne diese Angaben konnte die Todesursachenstatistik nicht abschließend bearbeitet werden. Zum anderen konnten einzelne Statistische Landesämter aufgrund von Personalengpässen die Daten nur verzögert aufbereiten, was wiederum direkten Einfluss auf den Abschluss des Aufbereitungsprozesses hatte. Ein Abschluss der Aufbereitungsarbeiten war erst nach Vorlage der Ergebnisse aller Länder möglich. Dem Statischen Bundesamt lagen also die Daten zu Suiziden während der Corona-Krise erst verspätet vor. Zur weiteren Erläuterung: Die Todesursachenstatistik ist eine dezentrale Statistik, deren Berichtszeitraum ein Kalenderjahr beträgt. Das bedeutet, dass ca. im März nach Abschluss des Berichtsjahres die letzten Todesbescheinigungen in den Statistischen Landesämtern eintreffen, dort qualitätsgesichert verarbeitet werden und das Länderergebnis generiert wird. Dieser Vorgang dauert bis in die Sommerferien hinein, da unklare Fälle beim ausfüllenden Arzt nachgefragt werden müssen. Im Anschluss werden die Länderergebnisse beim Statistischen Bundesamt zusammengespielt und das Bundesergebnis Ende des Jahres veröffentlicht. Die amtlichen qualitätsgesicherten Ergebnisse der Todesursachenstatistik bspw. des Berichtsjahres 2020 liegen daher nicht vor September 2021 vor. Die Zahlen, die wir zu Corona herausgeben und die Sie oft in den Medien lesen können, entstammen der Sterbefallstatistik, nicht der Todesursachenstatistik. Diese Daten geben lediglich Auskunft darüber, wie viele Menschen in einem bestimmten Zeitraum (täglich/wöchentlich/monatlich) verstorben sind. Hier werden also nicht die Todesursachen erhoben. Dieser Prozess ist – wie anfangs beschrieben – deutlich aufwändiger und daher langwieriger. Allerdings zeigte die Pandemie 2020 deutlich, dass ein neuer, deutlich schnellerer Bedarf an Daten aus der Todesursachenstatistik besteht. Der Statistische Verbund unternahm und unternimmt daher aktuell große Anstrengungen, diesen Bedarf zu decken. Weitere methodische Erläuterungen können Sie dem Qualitätsbericht "Todesursachen in Deutschland" entnehmen: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Q... Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen