Zahlen zu den Verantwortlichen, die das SDM bereits umgesetzt haben

Im 39. Tätigkeitsbericht des ULD Schleswig-Holsteins heißt es im Kap. 06 auf Seite 82 zum SDM (Standard-Datenschutzmodell; Link: https://www.datenschutzzentrum.de/tb/tb39/kap06.html#622):

"Drei Institutionen haben sich für die Umsetzung von Datenschutzanforderungen mithilfe des SDM ausgesprochen: Die DSK hat in ihrer 98. Konferenz am 19.11.2019 ohne Gegenstimme die Anwendung des SDM-V2b bei Prüfungen und Beratungen empfohlen. Der IT-Planungsrat – ein politisches Steuerungsgremium von Bund und Ländern (vgl. Art. 91c
GG), das deren Zusammenarbeit im Bereich der Informationstechnik regelt – hat in dem Beschluss 2020/6 auf der 31. Sitzung am 25.03.2020 das SDM für die Planung, Anwendung und den Betrieb von personenbezogenen Verarbeitungen empfohlen. Ebenso verweist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Rahmen der Modernisierung des Bausteins CON.2 „Datenschutz“ bei der Umsetzung von operativen Datenschutzanforderungen deutlich auf das SDM."

Bitte teilen Sie mir mit - nach Möglichkeit auch aufgeschlüsselt nach Branche, Rechtsform - wie viele Verantwortliche in Deutschland das SDM in einer der bisher verabschiedeten Fassungen bereits umgesetzt haben.

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  • Datum
    2. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im 39. Tätigkeitsbericht d…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
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Betreff
Zahlen zu den Verantwortlichen, die das SDM bereits umgesetzt haben [#217236]
Datum
2. April 2021 13:48
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im 39. Tätigkeitsbericht des ULD Schleswig-Holsteins heißt es im Kap. 06 auf Seite 82 zum SDM (Standard-Datenschutzmodell; Link: https://www.datenschutzzentrum.de/tb/tb39/kap06.html#622): "Drei Institutionen haben sich für die Umsetzung von Datenschutzanforderungen mithilfe des SDM ausgesprochen: Die DSK hat in ihrer 98. Konferenz am 19.11.2019 ohne Gegenstimme die Anwendung des SDM-V2b bei Prüfungen und Beratungen empfohlen. Der IT-Planungsrat – ein politisches Steuerungsgremium von Bund und Ländern (vgl. Art. 91c GG), das deren Zusammenarbeit im Bereich der Informationstechnik regelt – hat in dem Beschluss 2020/6 auf der 31. Sitzung am 25.03.2020 das SDM für die Planung, Anwendung und den Betrieb von personenbezogenen Verarbeitungen empfohlen. Ebenso verweist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Rahmen der Modernisierung des Bausteins CON.2 „Datenschutz“ bei der Umsetzung von operativen Datenschutzanforderungen deutlich auf das SDM." Bitte teilen Sie mir mit - nach Möglichkeit auch aufgeschlüsselt nach Branche, Rechtsform - wie viele Verantwortliche in Deutschland das SDM in einer der bisher verabschiedeten Fassungen bereits umgesetzt haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217236 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217236/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
[geschwärzt], Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist am 02.04.2021 beim Bundesamt für Sicher…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Zahlen zu den Verantwortlichen, die das SDM bereits umgesetzt haben [#217236]
Datum
9. April 2021 14:57
Status
Warte auf Antwort
[geschwärzt], Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist am 02.04.2021 beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eingegangen. Für die weitere Bearbeitung Ihres Antrags bitte ich um Übermittlung Ihres Namens zur postalischen Übersendung der Entscheidung oder Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse. Die weiteren Kontaktdaten werden benötigt, um Ihre Identität feststellen und eine ordnungsgemäße Bekanntgabe der Entscheidung an Sie persönlich sicherstellen zu können. Ich verweise insoweit auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln – Az.: 13 K 1189/20 – vom 18.03.2021. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]; [geschwärzt]#[geschwärzt])[geschwärzt] "[geschwärzt] ([geschwärzt] [geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
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Sehr << Anrede >> die angefragten Kontaktdaten finden Sie anbei. Mit freundlichen Grüßen Antragstell…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
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Betreff
AW: Zahlen zu den Verantwortlichen, die das SDM bereits umgesetzt haben [#217236]
Datum
13. April 2021 14:26
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die angefragten Kontaktdaten finden Sie anbei. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217236 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217236/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr Antragsteller/in zwecks elektronischer Zustellung Ihres Bescheids zu untenstehender Anfrage nach dem Informa…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Zahlen zu den Verantwortlichen, die das SDM bereits umgesetzt haben [#217236]
Datum
28. April 2021 11:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zwecks elektronischer Zustellung Ihres Bescheids zu untenstehender Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bitte ich um Übersendung einer privaten E-Mail-Adresse. Ihre persönliche E-Mail-Adresse wird benötigt, um eine ordnungsgemäße Bekanntgabe an Sie persönlich sicherzustellen. Ich verweise insoweit auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln – Az.: 13 K 1189/20 – vom 18.03.2021. Sollten Sie keine persönliche E-Mail-Adresse übermitteln, erhalten Sie den Bescheid auf den Postweg an Ihre untenstehende Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte senden Sie mir den Bescheid auf dem postalisc…
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Von
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Betreff
AW: Zahlen zu den Verantwortlichen, die das SDM bereits umgesetzt haben [#217236]
Datum
28. April 2021 13:18
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte senden Sie mir den Bescheid auf dem postalischen Weg zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217236 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217236/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Die gewünschten Informationen liegen dem BSI nicht vor.
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
3. Mai 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Die gewünschten Informationen liegen dem BSI nicht vor.