Zahlen zu den Verantwortlichen, die das SDM bereits umgesetzt haben

Im 39. Tätigkeitsbericht des ULD Schleswig-Holsteins heißt es im Kap. 06 auf Seite 82 zum SDM (Standard-Datenschutzmodell; Link: https://www.datenschutzzentrum.de/tb/tb39/kap06.html#622):

"Drei Institutionen haben sich für die Umsetzung von Datenschutzanforderungen mithilfe des SDM ausgesprochen: Die DSK hat in ihrer 98. Konferenz am 19.11.2019 ohne Gegenstimme die Anwendung des SDM-V2b bei Prüfungen und Beratungen empfohlen. Der IT-Planungsrat – ein politisches Steuerungsgremium von Bund und Ländern (vgl. Art. 91c
GG), das deren Zusammenarbeit im Bereich der Informationstechnik regelt – hat in dem Beschluss 2020/6 auf der 31. Sitzung am 25.03.2020 das SDM für die Planung, Anwendung und den Betrieb von personenbezogenen Verarbeitungen empfohlen. Ebenso verweist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Rahmen der Modernisierung des Bausteins CON.2 „Datenschutz“ bei der Umsetzung von operativen Datenschutzanforderungen deutlich auf das SDM."

Bitte teilen Sie mir mit - nach Möglichkeit auch aufgeschlüsselt nach Branche, Rechtsform - wie viele Verantwortliche in Deutschland das SDM in einer der bisher verabschiedeten Fassungen bereits umgesetzt haben.

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  • Datum
    2. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im 39. Tätigkeitsbericht d…
An Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik Details
Von
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Betreff
Zahlen zu den Verantwortlichen, die das SDM bereits umgesetzt haben [#217238]
Datum
2. April 2021 13:52
An
Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im 39. Tätigkeitsbericht des ULD Schleswig-Holsteins heißt es im Kap. 06 auf Seite 82 zum SDM (Standard-Datenschutzmodell; Link: https://www.datenschutzzentrum.de/tb/tb39/kap06.html#622): "Drei Institutionen haben sich für die Umsetzung von Datenschutzanforderungen mithilfe des SDM ausgesprochen: Die DSK hat in ihrer 98. Konferenz am 19.11.2019 ohne Gegenstimme die Anwendung des SDM-V2b bei Prüfungen und Beratungen empfohlen. Der IT-Planungsrat – ein politisches Steuerungsgremium von Bund und Ländern (vgl. Art. 91c GG), das deren Zusammenarbeit im Bereich der Informationstechnik regelt – hat in dem Beschluss 2020/6 auf der 31. Sitzung am 25.03.2020 das SDM für die Planung, Anwendung und den Betrieb von personenbezogenen Verarbeitungen empfohlen. Ebenso verweist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Rahmen der Modernisierung des Bausteins CON.2 „Datenschutz“ bei der Umsetzung von operativen Datenschutzanforderungen deutlich auf das SDM." Bitte teilen Sie mir mit - nach Möglichkeit auch aufgeschlüsselt nach Branche, Rechtsform - wie viele Verantwortliche in Deutschland das SDM in einer der bisher verabschiedeten Fassungen bereits umgesetzt haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217238 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217238/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik
ZII4-13002/4#2967 Sehr Antragsteller/in sehr geehrter Antragsteller, leider wurde Ihr Name nur unvollständig mit…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik
Betreff
Zahlen zu den Verantwortlichen, die das SDM bereits umgesetzt haben [#217238] #2967
Datum
8. April 2021 12:33
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#2967 Sehr Antragsteller/in sehr geehrter Antragsteller, leider wurde Ihr Name nur unvollständig mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat weitergeleitet. Er ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihren Vor- und Familiennamen mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang und ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihren Namen und ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir, Entgeltfreiheit vorausgesetzt, eine Rückmeldung zu meiner Anf…
An Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zahlen zu den Verantwortlichen, die das SDM bereits umgesetzt haben [#217238] #2967 [#217238]
Datum
13. April 2021 14:29
An
Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir, Entgeltfreiheit vorausgesetzt, eine Rückmeldung zu meiner Anfrage an die untenstehend angehangene Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217238 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217238/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik
Dem BMI/CIO liegen die angefragten Informationen nicht vor.
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz -Zahlen zu den Verantwortlichen, die das SDM bereits umgesetzt haben [#217238]
Datum
13. Mai 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Dem BMI/CIO liegen die angefragten Informationen nicht vor.