Zahlen zu Obdachlosen und Wohnungslosen

Ich benötige nicht kumulierte Zahlen über Obdach- und Wohnungslose nach Bundesland und Postleitzahlengebiete, sowie nach Städten/Gemeinden/Landkreise. Die Zahlen sollen bereinigt von der Gruppe der Armutsgefährdeten sein, welche die Obdachlosen und Wohnungslosen beinhaltet.
Das ganze benötige ich als Excel File.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Mai 2018
  • Frist
    15. Juni 2018
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Anibal Fuentes Perez
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich benötige nic…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Anibal Fuentes Perez
Betreff
Zahlen zu Obdachlosen und Wohnungslosen [#29723]
Datum
13. Mai 2018 20:59
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich benötige nicht kumulierte Zahlen über Obdach- und Wohnungslose nach Bundesland und Postleitzahlengebiete, sowie nach Städten/Gemeinden/Landkreise. Die Zahlen sollen bereinigt von der Gruppe der Armutsgefährdeten sein, welche die Obdachlosen und Wohnungslosen beinhaltet. Das ganze benötige ich als Excel File.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Anibal Fuentes Perez <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anibal Fuentes Perez << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anibal Fuentes Perez
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortun…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: SOR Zahlen zu Obdachlosen und Wohnungslosen [#29723]
Datum
15. Mai 2018 10:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umgehend an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihre E-Mail vom 13. Mai 2018 Sehr geehrter Herr Perez, wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages vom 13. Mai 201…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre E-Mail vom 13. Mai 2018
Datum
15. Mai 2018 15:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Perez, wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages vom 13. Mai 2018 auf Zugang zu amtlichen Informationen des BMAS (zu Obdachlosen- und Wohnungslosenzahlen). Mit freundlichen Grüßen