Zählergebnisse Verkehrszählung L509 Verbandsgemeinde 76756 Bellheim Ort Knittelsheim

Im Herbst 2014 und in der Kalenderwoche 12/2015, wurde je eine Verkehrszählungen auf der L 509 in 76879 Knittelsheim Ortsausgang Richtung Bellheim, vom LBM-Speyer durchgeführt.
Ich bitte höflich um die Zusendung aller Zählergebnisse.
Verkehrsaufkommen der täglichen Fahrzeuge allgemein, die Zählenergebnisse bezüglich des Schwerlastverkehrs und die zeitliche Verteilung.

Danke für die Info!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. April 2015
  • Frist
    19. Mai 2015
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Elke Rosenbaum
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Herbst 20…
An Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Details
Von
Elke Rosenbaum
Betreff
Zählergebnisse Verkehrszählung L509 Verbandsgemeinde 76756 Bellheim Ort Knittelsheim [#9277]
Datum
10. April 2015 08:37
An
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Herbst 2014 und in der Kalenderwoche 12/2015, wurde je eine Verkehrszählungen auf der L 509 in 76879 Knittelsheim Ortsausgang Richtung Bellheim, vom LBM-Speyer durchgeführt. Ich bitte höflich um die Zusendung aller Zählergebnisse. Verkehrsaufkommen der täglichen Fahrzeuge allgemein, die Zählenergebnisse bezüglich des Schwerlastverkehrs und die zeitliche Verteilung. Danke für die Info!
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Elke Rosenbaum <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Elke Rosenbaum
Elke Rosenbaum
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Zählergebnisse Verkehrszählung L509 Verb…
An Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Details
Von
Elke Rosenbaum
Betreff
AW: Zählergebnisse Verkehrszählung L509 Verbandsgemeinde 76756 Bellheim Ort Knittelsheim [#9277]
Datum
19. Mai 2015 08:50
An
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Zählergebnisse Verkehrszählung L509 Verbandsgemeinde 76756 Bellheim Ort Knittelsheim" vom 10.04.2015 (#9277) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Elke Rosenbaum Anfragenr: 9277 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte Frau Rosenbaum, nach dem LIFG sind nur abgeschlossene Vorgänge zu veröffentlichen. Die Verkehrsunter…
Von
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Zählergebnisse Verkehrszählung L509 Verbandsgemeinde 76756 Bellheim Ort Knittelsheim [#9277]
Datum
20. Mai 2015 11:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Rosenbaum, nach dem LIFG sind nur abgeschlossene Vorgänge zu veröffentlichen. Die Verkehrsuntersuchung wird der zuständigen Abteilung des ISIM mit der Bitte um Freigabe zur Veröffentlichung zur Kenntnis gegeben. Wir gehen derzeit davon aus, dass die Ergebnisse Anfang Juni vorgestellt und auch veröffentlicht werden können. Sie erhalten dann unaufgefordert die gewünschten Informationen.  Mit freundlichen Grüßen

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Elke Rosenbaum
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Zählergebnisse Verkehrszählung L509 Verb…
An Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Details
Von
Elke Rosenbaum
Betreff
AW: AW: Zählergebnisse Verkehrszählung L509 Verbandsgemeinde 76756 Bellheim Ort Knittelsheim [#9277]
Datum
1. Juni 2015 07:43
An
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Zählergebnisse Verkehrszählung L509 Verbandsgemeinde 76756 Bellheim Ort Knittelsheim" vom 10.04.2015 (#9277) ist noch nicht beantwortet. Laut Ihrer Mail vom 20.5.15 werden Sie mir die Ergebnisse unaufgefordert Anfang Juni senden, sobald der laufende Vorgang abgeschlossen ist. Danke für die Info und ich freue mich bald von Ihnen zu hören. Mit freundlichen Grüßen, Elke Rosenbaum Anfragenr: 9277 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>