Zahlung der Polizeizulage im Sachgebiet C

Anfrage an: Hauptzollamt Bremen

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf meinen Antrag vom 03. Mai 2019, welcher Ihnen per E-Mail zugegangen ist, nehme ich Bezug.

Gemäß § 7 Abs. 5 IFG haben Sie mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Bis heute habe ich keine Nachricht von Ihnen erhalten.

Ich bitte mir innerhalb der nächsten 14 Tage die erbetenen Informationen gebührenfrei zu übermitteln.

Anbei übersende ich Ihnen nochmals meinen Antrag vom 03. Mai 2019:

"[...]Nach Auskunft der Generalzolldirektion (siehe anliegendes Schreiben) können Sie mir nachstehende Angaben übersenden:

1. Fachliche Geschäftsstelle des Sachgebietes C beim Hauptzollamt
a) Anzahl der Bediensteten (mD, gD, TB) die in der fachlichen Geschäftsstelle des Sachgebietes C Ihres Hauptzollamtes tätig sind.
b) Wie viele von diesen Bediensteten erhalten die sog. „Polizeizulage“? Dieses aufgeschlüsselt nach dem Rechtsgrund der Zulagenzahlung:
ba) Abschnitt 9 VV-BMF-PolZul (Übergangsregelung)
bb) Abschnitt 4.4. VV-BMF-PolZul (Betrauung mit vollzugspolizeilichen Aufgaben)
bc) Anderer Grund

2. „Unterstützung Gebietsleitung“ des Sachgebietes C beim Hauptzollamt
a) Anzahl der Bediensteten (mD, TB) die als „Unterstützung Gebietsleitung“ in dem Sachgebiet C Ihres Hauptzollamtes tätig sind.
b) Wie viele von diesen Bediensteten erhalten die sog. „Polizeizulage“? Dieses aufgeschlüsselt nach dem Rechtsgrund der Zulagenzahlung:
ba) Abschnitt 9 VV-BMF-PolZul (Übergangsregelung)
bb) Abschnitt 4.4. VV-BMF-PolZul (Betrauung mit vollzugspolizeilichen Aufgaben)
bc) Anderer Grund

Anmerkung:
a) Polizeizulage im Sinne des § 42 Absatz 1 BBesG i.V.m. der Vorbemerkung Nr. 9 zu den Besoldungsordnungen A/B BBesG.
b) Fachliche Geschäftsstelle des Sachgebietes C im Sinne des Abs. 37 ff OrgDV (Dienstposten C 0001, usw.)
c) „Unterstützung Gebietsleitung“ im Sinne des Abs. 22 OrgDV (Dienstposten C 10000, usw.)

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe![...]

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juni 2019
  • Frist
    16. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in auf meinen Antrag vom 03. Mai 2019, welcher Ihnen per E-Mail zu…
An Hauptzollamt Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zahlung der Polizeizulage im Sachgebiet C [#150384]
Datum
13. Juni 2019 08:37
An
Hauptzollamt Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in auf meinen Antrag vom 03. Mai 2019, welcher Ihnen per E-Mail zugegangen ist, nehme ich Bezug. Gemäß § 7 Abs. 5 IFG haben Sie mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Bis heute habe ich keine Nachricht von Ihnen erhalten. Ich bitte mir innerhalb der nächsten 14 Tage die erbetenen Informationen gebührenfrei zu übermitteln. Anbei übersende ich Ihnen nochmals meinen Antrag vom 03. Mai 2019: "[...]Nach Auskunft der Generalzolldirektion (siehe anliegendes Schreiben) können Sie mir nachstehende Angaben übersenden: 1. Fachliche Geschäftsstelle des Sachgebietes C beim Hauptzollamt a) Anzahl der Bediensteten (mD, gD, TB) die in der fachlichen Geschäftsstelle des Sachgebietes C Ihres Hauptzollamtes tätig sind. b) Wie viele von diesen Bediensteten erhalten die sog. „Polizeizulage“? Dieses aufgeschlüsselt nach dem Rechtsgrund der Zulagenzahlung: ba) Abschnitt 9 VV-BMF-PolZul (Übergangsregelung) bb) Abschnitt 4.4. VV-BMF-PolZul (Betrauung mit vollzugspolizeilichen Aufgaben) bc) Anderer Grund 2. „Unterstützung Gebietsleitung“ des Sachgebietes C beim Hauptzollamt a) Anzahl der Bediensteten (mD, TB) die als „Unterstützung Gebietsleitung“ in dem Sachgebiet C Ihres Hauptzollamtes tätig sind. b) Wie viele von diesen Bediensteten erhalten die sog. „Polizeizulage“? Dieses aufgeschlüsselt nach dem Rechtsgrund der Zulagenzahlung: ba) Abschnitt 9 VV-BMF-PolZul (Übergangsregelung) bb) Abschnitt 4.4. VV-BMF-PolZul (Betrauung mit vollzugspolizeilichen Aufgaben) bc) Anderer Grund Anmerkung: a) Polizeizulage im Sinne des § 42 Absatz 1 BBesG i.V.m. der Vorbemerkung Nr. 9 zu den Besoldungsordnungen A/B BBesG. b) Fachliche Geschäftsstelle des Sachgebietes C im Sinne des Abs. 37 ff OrgDV (Dienstposten C 0001, usw.) c) „Unterstützung Gebietsleitung“ im Sinne des Abs. 22 OrgDV (Dienstposten C 10000, usw.) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe![...] Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Hauptzollamt Bremen
Hauptzollamt Bremen Bremen, 28.06.2019 O 1340 B - A 2004 Nur per E-Mail Frau Antrags…
Von
Hauptzollamt Bremen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz; Zahlung der Polizeizulage im Sachgebiet C
Datum
28. Juni 2019 11:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Hauptzollamt Bremen Bremen, 28.06.2019 O 1340 B - A 2004 Nur per E-Mail Frau Antragsteller/in Antragsteller/in Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Zahlung der Polizeizulage im Sachgebiet C Anlage: -1- Sehr geehrteAntragsteller/in als Anlage übersende ich Ihnen die erbetenen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen