Zahlung der Polizeizulage in der Bundeszollverwaltung

Ich bitte um Mitteilung nachstehender Angaben:

1. Fachliche Geschäftsstelle des Sachgebietes C beim Hauptzollamt
a) Anzahl der Bediensteten (mD, gD, TB) die in den fachlichen Geschäftsstellen des Sachgebietes C der Hauptzollämter tätig sind.
b) Wie viele von diesen Bediensteten erhalten die sog. „Polizeizulage“? Dieses aufgeschlüsselt nach dem Rechtsgrund der Zulagenzahlung:
ba) Abschnitt 9 VV-BMF-PolZul (Übergangsregelung)
bb) Abschnitt 4.4. VV-BMF-PolZul (Betrauung mit vollzugspolizeilichen Aufgaben)
bc) Anderer Grund

2. „Unterstützung Gebietsleitung“ der Sachgebiete C beim Hauptzollamt
a) Anzahl der Bediensteten (mD, TB) die als „Unterstützung Gebietsleitung“ in den Sachgebieten C der Hauptzollämter tätig sind.
b) Wie viele von diesen Bediensteten erhalten die sog. „Polizeizulage“? Dieses aufgeschlüsselt nach dem Rechtsgrund der Zulagenzahlung:
ba) Abschnitt 9 VV-BMF-PolZul (Übergangsregelung)
bb) Abschnitt 4.4. VV-BMF-PolZul (Betrauung mit vollzugspolizeilichen Aufgaben)
bc) Anderer Grund

Anmerkung:
a) Polizeizulage im Sinne des § 42 Absatz 1 BBesG i.V.m. der Vorbemerkung Nr. 9 zu den Besoldungsordnungen A/B BBesG.
b) Fachliche Geschäftsstelle des Sachgebietes C im Sinne des Abs. 37 ff OrgDV
c) „Unterstützung Gebietsleitung“ im Sinne des Abs. 22 OrgDV

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. April 2019
  • Frist
    4. Juni 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Mittei…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zahlung der Polizeizulage in der Bundeszollverwaltung [#135471]
Datum
30. April 2019 20:46
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Mitteilung nachstehender Angaben: 1. Fachliche Geschäftsstelle des Sachgebietes C beim Hauptzollamt a) Anzahl der Bediensteten (mD, gD, TB) die in den fachlichen Geschäftsstellen des Sachgebietes C der Hauptzollämter tätig sind. b) Wie viele von diesen Bediensteten erhalten die sog. „Polizeizulage“? Dieses aufgeschlüsselt nach dem Rechtsgrund der Zulagenzahlung: ba) Abschnitt 9 VV-BMF-PolZul (Übergangsregelung) bb) Abschnitt 4.4. VV-BMF-PolZul (Betrauung mit vollzugspolizeilichen Aufgaben) bc) Anderer Grund 2. „Unterstützung Gebietsleitung“ der Sachgebiete C beim Hauptzollamt a) Anzahl der Bediensteten (mD, TB) die als „Unterstützung Gebietsleitung“ in den Sachgebieten C der Hauptzollämter tätig sind. b) Wie viele von diesen Bediensteten erhalten die sog. „Polizeizulage“? Dieses aufgeschlüsselt nach dem Rechtsgrund der Zulagenzahlung: ba) Abschnitt 9 VV-BMF-PolZul (Übergangsregelung) bb) Abschnitt 4.4. VV-BMF-PolZul (Betrauung mit vollzugspolizeilichen Aufgaben) bc) Anderer Grund Anmerkung: a) Polizeizulage im Sinne des § 42 Absatz 1 BBesG i.V.m. der Vorbemerkung Nr. 9 zu den Besoldungsordnungen A/B BBesG. b) Fachliche Geschäftsstelle des Sachgebietes C im Sinne des Abs. 37 ff OrgDV c) „Unterstützung Gebietsleitung“ im Sinne des Abs. 22 OrgDV
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
[Ticket#2019043033314031] Zahlung der Polizeiz [...] Generalzolldirektion Zentrale Auskunft Postfach 10 07 61 0107…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
[Ticket#2019043033314031] Zahlung der Polizeiz [...]
Datum
30. April 2019 20:51
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion Zentrale Auskunft Postfach 10 07 61 01077 Dresden Auskunft für Privatpersonen: Tel.: 0351/44834-510 Fax: 0351/44834-590 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: [2]www.zoll.de Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft der Generalzolldirektion Montag–Freitag 08:00–17:00 Uhr -------------------------------------- Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei der Zentralen Auskunft der Generalzolldirektion eingegangen und unter der Ticketnummer 2019043033314031 registriert. Bei Rückfragen geben Sie bitte diese Ticketnummer an. Sie erhalten in Kürze weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Generalzolldirektion O 1000-2019.00320-DI.B.16 (201900099440) Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Zahlung der Polizeizulage in der Bundeszollverwaltung
Datum
3. Mai 2019 13:43
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,3 MB
Generalzolldirektion O 1000-2019.00320-DI.B.16 (201900099440) Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihr Schreiben vom 03. Mai 2019 nehme ich Bezug und l…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Zahlung der Polizeizulage in der Bundeszollverwaltung [#135471]
Datum
3. Mai 2019 14:36
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihr Schreiben vom 03. Mai 2019 nehme ich Bezug und lege hiermit Widerspruch ein. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Daten über das PersonalVerwaltungsSystem (PVS) ohne Probleme ermittelt werden können (siehe Verfahrensanweisung zum Organisationsmanagement in der Zollverwaltung (VA-OM-ZV)). Die Anzahl der Dienstposten als auch die Zahlung der Polizeizulage kann mittels PVS über einen sogenannten „Infotyp“ einfach ausgewertet werden. Über eine positive Rückantwort wäre ich sehr erfreut! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 135471 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in auf meinen Widerspruch vom 03. Mai 2019 nehme ich Bezug. Ich habe zwischenzeitlich …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Zahlung der Polizeizulage in der Bundeszollverwaltung [#135471]
Datum
4. Mai 2019 11:21
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in auf meinen Widerspruch vom 03. Mai 2019 nehme ich Bezug. Ich habe zwischenzeitlich alle Hauptzollämter angeschrieben. Ich schlage vor, das Widerspruchsverfahren bis zur endgültigen Beantwortung meines Antrages bei den Hauptzollämtern ruhen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 135471 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Kein Nachrichtentext
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
6. Mai 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,7 MB

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<< Anfragesteller:in >>
Zusammenfassung Anfragen Hauptzollämter, Stand: 24.06.2019
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. Juni 2019
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Zusammenfassung Anfragen Hauptzollämter, Stand: 24.06.2019