Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie an die Beamten und Beschäftigten des Landes Rheinland-Pfalz

Wird das Land Rheinland Pfalz seinen Beamten und Beschäftigten eine, wie im 3. Entlastungspaket beschlossene, steuerfreie Inflationsausgleichsprämie auszahlen?

Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt wird dies geschehen und in welcher Höhe wird die Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt werden?

Wenn nein, wieso wird keine Inflationsausgleichsprämie gezahlt?
Befindet sich der Prozess einer Umsetzung der Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie noch in Planung?
Wird eine Zahlung der Inflationsausgleichsprämie seitens des Landes Rheinland Pfalz konkret abgelehnt? Falls ja, mit welcher Begründung wird dies abgelehnt?

Hiermit merke ich an, dass ich die gleiche Anfrage bereits am 11.11.2022 an die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz gestellt habe. Diese verwies in ihrer Antwort vom 08.12.2022 aufgrund der Sachnähe an das Ministerium für Finanzen Rheinland-Pfalz.
Der entsprechende Verlauf ist hier einzusehen:
https://fragdenstaat.de/anfrage/zahlung-einer-inflationsausgleichspraemie-an-die-beamten-und-beschaeftigten-des-landes-rheinland-pfalz/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Dezember 2022
  • Frist
    17. Januar 2023
  • 9 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wird das Land Rheinland Pfalz sein…
An Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie an die Beamten und Beschäftigten des Landes Rheinland-Pfalz [#265689]
Datum
14. Dezember 2022 21:10
An
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wird das Land Rheinland Pfalz seinen Beamten und Beschäftigten eine, wie im 3. Entlastungspaket beschlossene, steuerfreie Inflationsausgleichsprämie auszahlen? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt wird dies geschehen und in welcher Höhe wird die Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt werden? Wenn nein, wieso wird keine Inflationsausgleichsprämie gezahlt? Befindet sich der Prozess einer Umsetzung der Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie noch in Planung? Wird eine Zahlung der Inflationsausgleichsprämie seitens des Landes Rheinland Pfalz konkret abgelehnt? Falls ja, mit welcher Begründung wird dies abgelehnt? Hiermit merke ich an, dass ich die gleiche Anfrage bereits am 11.11.2022 an die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz gestellt habe. Diese verwies in ihrer Antwort vom 08.12.2022 aufgrund der Sachnähe an das Ministerium für Finanzen Rheinland-Pfalz. Der entsprechende Verlauf ist hier einzusehen: https://fragdenstaat.de/anfrage/zahlung-einer-inflationsausgleichspraemie-an-die-beamten-und-beschaeftigten-des-landes-rheinland-pfalz/
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265689 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265689/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. Dezember 2022, die ich seh…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie an die Beamten und Beschäftigten des Landes Rheinland-Pfalz [#265689]
Datum
15. Dezember 2022 13:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. Dezember 2022, die ich sehr gerne wie folgt beantworte: Im Rahmen des "dritten Entlastungspaketes" ist nicht die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro selbst, sondern vielmehr eine entsprechende Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr. 11c EStG beschlossen worden, falls ein Arbeitgeber sich zur Zahlung einer solchen Prämie entschließt. Für die Beschäftigten des Landes Rheinland-Pfalz ergibt sich daraus, dass im Rahmen kommender Tarifverhandlungen die Tarifvertragspartner eine solche, steuerfreie Prämie vereinbaren können. Sollten sie dies tun, würde sich im Anschluss die Frage der Übertragung auf die Beamtenschaft stellen. Weitergehende Informationen entnehmen Sie auch bitte der anhängenden Landtagsvorlage 18/2482 und dem dazu gefertigten Sprechvermerk. Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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