Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie an die Beamten und Beschäftigten des Landes Rheinland-Pfalz

Wird das Land Rheinland Pfalz seinen Beamten und Beschäftigten eine, wie im 3. Entlastungspaket beschlossene, steuerfreie Inflationsausgleichsprämie auszahlen?

Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt wird dies geschehen und in welcher Höhe wird die Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt werden?

Wenn nein, wieso wird keine Inflationsausgleichsprämie gezahlt?
Befindet sich der Prozess einer Umsetzung der Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie noch in Planung?
Wird eine Zahlung der Inflationsausgleichsprämie seitens des Landes Rheinland Pfalz konkret abgelehnt? Falls ja, mit welcher Begründung wird dies abgelehnt?

Ergebnis der Anfrage

Es liegen der Staatskanzlei Rheinland Pfalz keine Informationen im Sinne der Anfrage vor. Daraus ist wohl zu schließen, dass keine Zahlung einer Inflationsausgleichszahlung vorgesehen ist.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. November 2022
  • Frist
    13. Dezember 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wird das Land …
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie an die Beamten und Beschäftigten des Landes Rheinland-Pfalz [#263075]
Datum
11. November 2022 13:34
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wird das Land Rheinland Pfalz seinen Beamten und Beschäftigten eine, wie im 3. Entlastungspaket beschlossene, steuerfreie Inflationsausgleichsprämie auszahlen? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt wird dies geschehen und in welcher Höhe wird die Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt werden? Wenn nein, wieso wird keine Inflationsausgleichsprämie gezahlt? Befindet sich der Prozess einer Umsetzung der Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie noch in Planung? Wird eine Zahlung der Inflationsausgleichsprämie seitens des Landes Rheinland Pfalz konkret abgelehnt? Falls ja, mit welcher Begründung wird dies abgelehnt?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263075 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263075/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Antrag nach dem LTranspG [#263075] Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Empfan…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Antrag nach dem LTranspG [#263075]
Datum
15. November 2022 11:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer E-Mail vom 11. November 2022. Ihre Anfrage wird als Antrag nach §§ 2 Abs. 2, 11 Landestransparenzgesetz (LTranspG) behandelt. Sie haben in dem Antrag zwar Ihren Namen, nicht aber Ihre Anschrift mitgeteilt. Gemäß § 11 Abs. 2 LTranspG muss der Antrag jedoch die Identität des Antragstellers erkennen lassen. Hierzu ist die Angabe des Namens und der Anschrift erforderlich (Ziff. 11.2.1 Verwaltungsvorschrift zum LTranspG). Die Erkennbarkeit der Identität dient der Durchführung eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens. Ich weise darauf hin, dass der Antrag nicht bearbeitet wird, solange Ihre Identität nicht erkennbar ist. Zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags bitte ich Sie daher, Ihre Adresse mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem LTranspG [#263075] Sehr geehrte Damen und Herren, gerne übersende ich Ihnen meine Adresse zur…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem LTranspG [#263075]
Datum
15. November 2022 11:40
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne übersende ich Ihnen meine Adresse zur weiteren Bearbeitung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 263075 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263075/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Antrag nach dem LTranspG_Bescheid << Antragsteller:in >>_Inflationsausgleich Sehr << Antragstell…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Antrag nach dem LTranspG_Bescheid << Antragsteller:in >>_Inflationsausgleich
Datum
8. Dezember 2022 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie das Schreiben im Anhang. Mit freundlichen Grüßen