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Zahlungen an ausländische Rundfunkunternehmen

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Die deutsche Bundesregierung hat 2015 über die deutsche Botschaft in der Ukraine den in Kiew ansässigen ukrainischen Sender Hromadske.TV mit 2.186.015 ukrainischen Hrywna unterstützt.

Bitte schicken Sie die Auflistung der ausländischen Fernseh- und Rundfunkunternehmen, die von 2013 bis heute unterstützt wurden. Mit Angabe der Geldsummen pro Jahr und Unternehmen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    4. Mai 2017
  • Frist
    7. Juni 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die deu…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zahlungen an ausländische Rundfunkunternehmen [#21395]
Datum
4. Mai 2017 14:06
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die deutsche Bundesregierung hat 2015 über die deutsche Botschaft in der Ukraine den in Kiew ansässigen ukrainischen Sender Hromadske.TV mit 2.186.015 ukrainischen Hrywna unterstützt. Bitte schicken Sie die Auflistung der ausländischen Fernseh- und Rundfunkunternehmen, die von 2013 bis heute unterstützt wurden. Mit Angabe der Geldsummen pro Jahr und Unternehmen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingan…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Zahlungen an ausländische Rundfunkunternehmen, Vg. Nr.108-2017
Datum
5. Mai 2017 15:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in im Nachgang zu meiner Eingangsbestätigung vom 05.05.2017, bitte ich noch um folgende …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Zahlungen an ausländische Rundfunkunternehmen, Vg. Nr.108-2017
Datum
8. Mai 2017 14:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in im Nachgang zu meiner Eingangsbestätigung vom 05.05.2017, bitte ich noch um folgende Mitteilung: Sie bitten um die Auflistung der ausländischen Fernseh- und Rundfunkunternehmen, die von 2013 bis heute unterstützt wurden, mit Angabe der Geldsummen und Unternehmen. Bezieht sich Ihre Anfrage nur auf die Ukraine? Grundsätzlich besteht hier (mit nur wenigen Ausnahmen) eine Politik, die Medien nicht direkt zu fördern, von daher bitte ich um Auskunft Ihrer Quelle der Info zu Hormatske.tv, die uns bei der Nachforschung und korrekten Auskunft an Sie sehr weiter helfen würde. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Anfrage bezieht sich auf alle ausländischen Unternehmen der Welt, …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG: Zahlungen an ausländische Rundfunkunternehmen, Vg. Nr.108-2017 [#21395]
Datum
8. Mai 2017 14:44
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Anfrage bezieht sich auf alle ausländischen Unternehmen der Welt, die von BRD direkt und indirekt unterstützt wurden. Beispiel mit Hromadske.TV mit 2.186.015 ukrainischen Hrywna BRD-Unterstützung. Diese Zahl wurde im Finanzbericht Hromadske.TV aus dem Jahr 2015 genannt. pdf-Datei (Finanzbericht Hromadske.TV 2015) ist hier zu finden: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18701.0 Darüber wurde schon 05.05.16 berichtet: http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2016/05/05/deutsche-steuerzahler-muessen-propaganda-sender-in-der-ukraine-finanzieren/ ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Mail vom 08.05.2017, zu der ich Ihnen folgendes mitteile…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Zahlungen an ausländische Rundfunkunternehmen, Vg. Nr.108-2017 [#21395]
Datum
10. Mai 2017 10:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Mail vom 08.05.2017, zu der ich Ihnen folgendes mitteilen kann: Sie bitten um die Auflistung der ausländischen Fernseh- und Rundfunkunternehmen, die von 2013 bis heute von der Bundesrepublik Deutschland direkt und indirekt mit Angabe der Geldsummen und Unternehmen unterstützt wurden, und zwar weltweit. Da durch diese Anfrage die gesamte Kommunikations- und Kulturabteilung sowie ggf. darüber hinaus auch noch andere Referate im Haus beteiligt werden müßten, handelt es sich entgegen Ihrer Annahme nicht mehr um eine einfache Auskunft. Ihre Anfrage lässt sich daher nicht im Rahmen einer gebührenfreien Auskunft beantworten. Zur Anwendung kommt vielmehr der Gebührentatbestand des Teils A, Nr. 1.2 oder 1.3. des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses zur Informationsgebührenverordnung (IFGGebV). Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Sollten Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, bitte ich für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage um Mitteilung Ihrer Postanschrift- und eine Zusage zur Kostenübernahme. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen. Ihre Postanschrift wird in diesem Fall auch benötigt, da absehbar ist, dass für die Bearbeitung Ihrer Anfrage Kosten zu erheben sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Dann nehme ich meine Anfrage zurück und b…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG: Zahlungen an ausländische Rundfunkunternehmen, Vg. Nr.108-2017 [#21395]
Datum
12. Mai 2017 09:58
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Dann nehme ich meine Anfrage zurück und betrachte die Angelegenheit als erledigt. Erwartet habe ich die Antwort: kein ausländisches Rundfunkunternehmen wurde unterstützt. Ukrainischer Sender Hromadske.TV war eine Ausnahme. Bitte prüfen Sie die Möglichkeit, ob die angefragte Information von sich aus bei Ihnen veröffentlicht wird. Es ist schon merkwürdig, dass die Information nicht öffentlich ist. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in der zuständige Kollege für den Bereich Ukraine würde zu Ihrem Anliegen gerne mit Ihne…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Zahlungen an ausländische Rundfunkunternehmen, Vg. Nr.108-2017 [#21395]
Datum
16. Mai 2017 12:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in der zuständige Kollege für den Bereich Ukraine würde zu Ihrem Anliegen gerne mit Ihnen telefonisch Kontakt aufnehmen. Könnten Sie mir daher Ihre Telefonnummer mitteilen? Der Kollege wird sich dann bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte<Information-entfernt> falls Informationen vorhanden sind, geben Sie bitte die Antwort schriftl…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG: Zahlungen an ausländische Rundfunkunternehmen, Vg. Nr.108-2017 [#21395]
Datum
16. Mai 2017 15:24
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> falls Informationen vorhanden sind, geben Sie bitte die Antwort schriftlich. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.