Zahlungen an das Kuratorium junger deutscher Film

Welche Zahlungen wurden seitens des Ministeriums jährlich seit 1998 an das Kuratorium junger deutscher Film geleistet? Welchen Effekt hatte das Land Thüringen bisher davon? D.h. wurden auch Filmemacher aus Thüringen dadurch gefördert, wenn ja welche / wann? Wurden Filme dadurch in Thüringen produziert, wenn ja welche / wann? Liegen diese Filme dem Land vor und sind archiviert oder sind diese über das Kuratorium zugänglich?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Mai 2015
  • Frist
    16. Juni 2015
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Z…
An Thüringer Staatskanzlei Details
Von
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Betreff
Zahlungen an das Kuratorium junger deutscher Film [#9788]
Datum
14. Mai 2015 10:39
An
Thüringer Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Zahlungen wurden seitens des Ministeriums jährlich seit 1998 an das Kuratorium junger deutscher Film geleistet? Welchen Effekt hatte das Land Thüringen bisher davon? D.h. wurden auch Filmemacher aus Thüringen dadurch gefördert, wenn ja welche / wann? Wurden Filme dadurch in Thüringen produziert, wenn ja welche / wann? Liegen diese Filme dem Land vor und sind archiviert oder sind diese über das Kuratorium zugänglich?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Staatskanzlei
Sehr geehrte, gern bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer o.g. Email vom 15. Mai 2015. Vielen Dank für Ihr Interes…
Von
Thüringer Staatskanzlei
Betreff
Ihre Email vom 15. Mai 2015 / Zahlungen an das Kuratorium junger deutscher Film [#9788]
Datum
26. Mai 2015 16:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte, gern bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer o.g. Email vom 15. Mai 2015. Vielen Dank für Ihr Interesse am Thüringer Engagement in der Stiftung Kuratorium junger deutscher Film. Die Beantwortung Ihrer Fragen wird etwas Zeit in Anspruch nehmen. Ich bitte daher noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Thüringer Staatskanzlei
Zahlungen an das Kuratorium junger deutscher Film
Von
Thüringer Staatskanzlei
Via
Briefpost
Betreff
Zahlungen an das Kuratorium junger deutscher Film
Datum
15. Juni 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
3,2 MB