Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Zahlungen an das Kuratorium junger deutscher Film

Welche Zahlungen wurden seitens des Ministeriums jährlich seit 1998 an das Kuratorium junger deutscher Film geleistet? Welchen Effekt hatte das Land Thüringen bisher davon? D.h. wurden auch Filmemacher aus Thüringen dadurch gefördert, wenn ja welche / wann? Wurden Filme dadurch in Thüringen produziert, wenn ja welche / wann? Liegen diese Filme dem Land vor und sind archiviert oder sind diese über das Kuratorium zugänglich?

Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/9788

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Februar 2016
  • Frist
    8. März 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Zahl…
An Thüringer Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zahlungen an das Kuratorium junger deutscher Film [#15085]
Datum
5. Februar 2016 22:27
An
Thüringer Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Zahlungen wurden seitens des Ministeriums jährlich seit 1998 an das Kuratorium junger deutscher Film geleistet? Welchen Effekt hatte das Land Thüringen bisher davon? D.h. wurden auch Filmemacher aus Thüringen dadurch gefördert, wenn ja welche / wann? Wurden Filme dadurch in Thüringen produziert, wenn ja welche / wann? Liegen diese Filme dem Land vor und sind archiviert oder sind diese über das Kuratorium zugänglich? Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/9788
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.