Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.

Eine Übersicht der Zahlungen, die die Hochschule im Jahr 2020 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat.

Ich möchte betonen, dass es sich bei den begehrten Informationen nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da vergleichbare Zahlen bereits bekannt sind. Die Zahlungen der Universität Bremen finden Sie beispielsweise hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/7417-zoom_order_04-2020_persdat_geschwaerzt/; die Universität Hamburg hat nach eigenen Angaben 124.169,98 EUR gezahlt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. November 2020
  • Frist
    4. Dezember 2020
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Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht der Zah…
An Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202536]
Datum
2. November 2020 16:32
An
Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der Zahlungen, die die Hochschule im Jahr 2020 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat. Ich möchte betonen, dass es sich bei den begehrten Informationen nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da vergleichbare Zahlen bereits bekannt sind. Die Zahlungen der Universität Bremen finden Sie beispielsweise hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/7417-zoom_order_04-2020_persdat_geschwaerzt/; die Universität Hamburg hat nach eigenen Angaben 124.169,98 EUR gezahlt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202536/
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.“ vom…
An Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202536]
Datum
4. Dezember 2020 10:49
An
Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.“ vom 02.11.2020 (#202536) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202536/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.“ vom…
An Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202536]
Datum
11. Januar 2021 10:10
An
Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.“ vom 02.11.2020 (#202536) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sollten Sie weiterhin nicht meiner Anfrage nachkommen, werde ich eine Untätigkeitsklage einreichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202536/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlungen an Zoom Video Communications I…
An Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202536]
Datum
10. Februar 2021 15:37
An
Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.“ vom 02.11.2020 (#202536) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 69 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sollten Sie nicht innerhalb von 7 Tagen meiner Anfrage nachkommen, behalte ich mir vor, Untätigkeitsklage einreichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202536/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
Sehr geehrter Herr Kronmüller, Sie haben uns am 02.11.2020 eine Anfrage gesendet. Hierzu teilen wir Ihnen mit, da…
Von
Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
Betreff
AW: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202536]
Datum
22. Februar 2021 18:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kronmüller, Sie haben uns am 02.11.2020 eine Anfrage gesendet. Hierzu teilen wir Ihnen mit, dass wir diese nicht beantworten werden. Das findet seinen Grund darin, dass keinen Auskunftsanspruch besteht: 1. Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Das IFG ist in unserem Fall nicht einschlägig. Es heißt dort in § 1 Abs. 1 jeder habe gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu Informationen. Bei der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover (HMTMH) handelt es sich nicht um eine Behörde des Bundes. Im Land Niedersachsen ist es bislang noch nicht zum Erlass eines IFG gekommen, so dass auch hieraus kein Anspruch abgeleitet werden kann. 2. Umweltinformationsgesetz (UIG) Auch aus dem UIG ergibt sich kein Anspruch auf die gewünschten Informationen für Sie. Dort werden in § 2 die Begriffsbestimmungen für den Anwendungsbereich definiert. Dabei bezieht sich Ziffer 1 auf Bundesbehörden, hierzu vgl. oben. In Ziffer 2 wird festgelegt, dass eine informationspflichtige Stelle auch eine juristische Person sein kann, die Dienstleistungen erbringt die im Zusammenhang mit der Umwelt stehen. Das ist bei der HMTMH erkennbar nicht der Fall. Gleiches gilt für das Niedersächsische UIG, das entsprechend formuliert ist, dort § 2 Abs. 1. Zudem handelt es sich nicht um eine Umweltinformation im Sinne von § 3. 3. Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ein Auskunftsanspruch nach §2 Abs. 1 VIG besteht ebenfalls offenkundig nicht, da der Anwendungsbereich dieses Gesetzes Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse) sowie Verbraucherprodukte betrifft, die dem § 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen. Ich darf Sie daher bitten, von weiteren Anfragen Abstand zu nehmen, insbesondere von Androhungen jedweder Art. Mit freundlichen Grüßen