Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.

Eine Übersicht der Zahlungen, die die Hochschule im Jahr 2020 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat.

Ich möchte betonen, dass es sich bei den begehrten Informationen nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da vergleichbare Zahlen bereits bekannt sind. Die Zahlungen der Universität Bremen finden Sie beispielsweise hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/7417-zoom_order_04-2020_persdat_geschwaerzt/; die Universität Hamburg hat nach eigenen Angaben 124.169,98 EUR gezahlt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. November 2020
  • Frist
    4. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersic…
An IUBH Internationale Hochschule GmbH Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202610]
Datum
2. November 2020 16:32
An
IUBH Internationale Hochschule GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der Zahlungen, die die Hochschule im Jahr 2020 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat. Ich möchte betonen, dass es sich bei den begehrten Informationen nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da vergleichbare Zahlen bereits bekannt sind. Die Zahlungen der Universität Bremen finden Sie beispielsweise hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/7417-zoom_order_04-2020_persdat_geschwaerzt/; die Universität Hamburg hat nach eigenen Angaben 124.169,98 EUR gezahlt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202610/
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
IUBH Internationale Hochschule GmbH
[Ticket#2020110210007056] RE: Zahlungen an Zoom Video [...] Vielen Dank für Deine Nachricht. Wir prüfen Dein Anl…
Von
IUBH Internationale Hochschule GmbH
Betreff
[Ticket#2020110210007056] RE: Zahlungen an Zoom Video [...]
Datum
2. November 2020 16:40
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Deine Nachricht. Wir prüfen Dein Anliegen und melden uns zeitnah zurück. Viele Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Internationale Hochschule Bad Honnef Bonn
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen hiermit, dass Ihre Anfrage bei uns eingegangen ist, müssen Ihne…
Von
Internationale Hochschule Bad Honnef Bonn
Betreff
Ihre Anfrage: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202610]
Datum
5. November 2020 10:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen hiermit, dass Ihre Anfrage bei uns eingegangen ist, müssen Ihnen aber mitteilen, dass wir Ihnen die gewünschten Informationen zum Auftragsvolumen von Zoom nicht zur Verfügung stellen werden. Die IUBH Internationale Hochschule GmbH ("IUBH"), als privatrechtlich organisierte Kapitalgesellschaft, fällt nicht in den Anwendungsbereich der von Ihnen in Ihrer Anfrage zitierten Gesetze. Anders als Sie annehmen, handelt es sich auch bei denen von Ihnen angefragten Informationen um Geschäftsgeheimnisse, da die IUBH, anders als die von Ihnen in Bezug genommene Uni Bremen, gerade keine staatliche Hochschule, sondern ein privatwirtschaftliches Unternehmen ist. Da wir nicht verpflichtet sind, Ihnen diese Informationen mitzuteilen, werden wir Ihre Anfrage unbeantwortet lassen. I Kein Anspruch nach dem Thüringer Transparenzgesetz Da die IUBH, wie eingangs erwähnt, als privatrechtliche Kapitalgesellschaft organisiert und weder eine Behörde ist, keine Beliehenen-Stellung inne hat noch sonst öffentlich-rechtliche (Verwaltungs-) Aufgaben erfüllt, fällt sie nicht in den Anwendungsbereich des Thüringer Transparenzgesetz ("ThürTG"). Da die IUBH auch keine Drittmittel in Anspruch nimmt (und sich Ihre Anfrage strenggenommen auch nicht auf Drittmittel bezieht, schließlich sind damit beispielsweise finanzielle Mittel zur Forschungsförderung gemeint), ist der Anwendungsbereich des ThürTG insgesamt nicht eröffnet. Sinn und Zweck des ThürTG ist es, "unter Wahrung schutzwürdiger Belange die Transparenz der Verwaltung [zu] vergrößern, die Möglichkeiten der Kontrolle staatlichen Handelns durch die Bürger [zu] verbessern und damit die demokratische Meinungs- und Willensbildung in der Gesellschaft [zu] fördern". Da der Anwendungsbereich des ThürTG damit insgesamt nicht eröffnet ist, kommen wir Ihrer Anfrage nicht nach. II Kein Anspruch nach dem Thüringer Umweltinformationsgesetz Die IUBH ist auch nach dem Thüringer Umweltinformationsgesetz ("THUIG") nicht verpflichtet, Ihnen Informationen zum Nutzungsumfang eines Videokonferenz-Systems zur Verfügung zu stellen, da auch der Anwendungsbereich des THUIG hier nicht eröffnet ist. Die in Ziffer I genannten Gründe zum fehlenden Anwendungsbereich des ThürTG gelten hier gleichermaßen. Darüber hinaus ist Sinn und Zweck des THUIG, "den Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen sowie [den rechtlichen Rahmen] für die Verbreitung dieser Umweltinformationen zu schaffen." Da die IUBH aus den in Ziffer I genannten Gründen, die hier gleichermaßen zutreffen, keine informationspflichtige Stelle ist und sich Ihre Anfrage nicht auf Umweltinformationen, sondern auf die Nutzung eines Videokonferenz-Systems bezieht, sind wir auch hiernach nicht verpflichtet, Ihnen entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen und kommen Ihrer Anfrage entsprechend nicht nach. III Kein Anspruch nach dem Verbraucherinformationsgesetz Letztlich haben Sie auch nach dem Verbraucherinformationsgesetz ("VIG") keinen Anspruch auf Auskunft von der IUBH, was die Nutzung eines Videokonferenz-Systems angeht, da es Sinn und Zweck des VIGs ist, "Verbraucherinnen und Verbraucher[n] freien Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorliegenden Informationen über 1.Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse) sowie 2.Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen (Verbraucherprodukte), damit der Markt transparenter gestaltet und hierdurch der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitsschädlichen oder sonst unsicheren Erzeugnissen und Verbraucherprodukten sowie vor Täuschung beim Verkehr mit Erzeugnissen und Verbraucherprodukten verbessert wird.". Da auch insofern der Anwendungsbereich des VIG nicht eröffnet und die IUBH auch hiernach nicht informationsverpflichtet ist, lehnen wir Ihren Antrag auch insoweit ab. IV Keine Weiterleitung Ihrer Daten Unabhängig von Ihrem Kommentar, mit dem Sie der Weitergabe Ihrer Daten ausdrücklich wiedersprechen ("Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte."), möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihr Anliegen vertraulich behandeln und nicht an Dritte weiterleiten. Eine dahingehende Klarstellung, wie Sie sie Ihrem Antrag beigefügt haben, hätte es nicht bedurft. Falls Sie hierzu weitere Fragen haben, zögern Sie nicht und wenden sich jederzeit gerne direkt an uns. Mit freundlichen Grüßen