Sehr geehrteAntragsteller/in
wir bestätigen Ihnen hiermit, dass Ihre Anfrage bei uns eingegangen ist, müssen Ihnen aber mitteilen, dass wir Ihnen die gewünschten Informationen zum Auftragsvolumen von Zoom nicht zur Verfügung stellen werden.
Die IUBH Internationale Hochschule GmbH ("IUBH"), als privatrechtlich organisierte Kapitalgesellschaft, fällt nicht in den Anwendungsbereich der von Ihnen in Ihrer Anfrage zitierten Gesetze. Anders als Sie annehmen, handelt es sich auch bei denen von Ihnen angefragten Informationen um Geschäftsgeheimnisse, da die IUBH, anders als die von Ihnen in Bezug genommene Uni Bremen, gerade keine staatliche Hochschule, sondern ein privatwirtschaftliches Unternehmen ist. Da wir nicht verpflichtet sind, Ihnen diese Informationen mitzuteilen, werden wir Ihre Anfrage unbeantwortet lassen.
I
Kein Anspruch nach dem Thüringer Transparenzgesetz
Da die IUBH, wie eingangs erwähnt, als privatrechtliche Kapitalgesellschaft organisiert und weder eine Behörde ist, keine Beliehenen-Stellung inne hat noch sonst öffentlich-rechtliche (Verwaltungs-) Aufgaben erfüllt, fällt sie nicht in den Anwendungsbereich des Thüringer Transparenzgesetz ("ThürTG"). Da die IUBH auch keine Drittmittel in Anspruch nimmt (und sich Ihre Anfrage strenggenommen auch nicht auf Drittmittel bezieht, schließlich sind damit beispielsweise finanzielle Mittel zur Forschungsförderung gemeint), ist der Anwendungsbereich des ThürTG insgesamt nicht eröffnet. Sinn und Zweck des ThürTG ist es, "unter Wahrung schutzwürdiger Belange die Transparenz der Verwaltung [zu] vergrößern, die Möglichkeiten der Kontrolle staatlichen Handelns durch die Bürger [zu] verbessern und damit die demokratische Meinungs- und Willensbildung in der Gesellschaft [zu] fördern". Da der Anwendungsbereich des ThürTG damit insgesamt nicht eröffnet ist, kommen wir Ihrer Anfrage nicht nach.
II
Kein Anspruch nach dem Thüringer Umweltinformationsgesetz
Die IUBH ist auch nach dem Thüringer Umweltinformationsgesetz ("THUIG") nicht verpflichtet, Ihnen Informationen zum Nutzungsumfang eines Videokonferenz-Systems zur Verfügung zu stellen, da auch der Anwendungsbereich des THUIG hier nicht eröffnet ist. Die in Ziffer I genannten Gründe zum fehlenden Anwendungsbereich des ThürTG gelten hier gleichermaßen. Darüber hinaus ist Sinn und Zweck des THUIG, "den Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen sowie [den rechtlichen Rahmen] für die Verbreitung dieser Umweltinformationen zu schaffen." Da die IUBH aus den in Ziffer I genannten Gründen, die hier gleichermaßen zutreffen, keine informationspflichtige Stelle ist und sich Ihre Anfrage nicht auf Umweltinformationen, sondern auf die Nutzung eines Videokonferenz-Systems bezieht, sind wir auch hiernach nicht verpflichtet, Ihnen entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen und kommen Ihrer Anfrage entsprechend nicht nach.
III
Kein Anspruch nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Letztlich haben Sie auch nach dem Verbraucherinformationsgesetz ("VIG") keinen Anspruch auf Auskunft von der IUBH, was die Nutzung eines Videokonferenz-Systems angeht, da es Sinn und Zweck des VIGs ist, "Verbraucherinnen und Verbraucher[n] freien Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorliegenden Informationen über 1.Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse) sowie 2.Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen (Verbraucherprodukte), damit der Markt transparenter gestaltet und hierdurch der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitsschädlichen oder sonst unsicheren Erzeugnissen und Verbraucherprodukten sowie vor Täuschung beim Verkehr mit Erzeugnissen und Verbraucherprodukten verbessert wird.". Da auch insofern der Anwendungsbereich des VIG nicht eröffnet und die IUBH auch hiernach nicht informationsverpflichtet ist, lehnen wir Ihren Antrag auch insoweit ab.
IV
Keine Weiterleitung Ihrer Daten
Unabhängig von Ihrem Kommentar, mit dem Sie der Weitergabe Ihrer Daten ausdrücklich wiedersprechen ("Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte."), möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihr Anliegen vertraulich behandeln und nicht an Dritte weiterleiten. Eine dahingehende Klarstellung, wie Sie sie Ihrem Antrag beigefügt haben, hätte es nicht bedurft.
Falls Sie hierzu weitere Fragen haben, zögern Sie nicht und wenden sich jederzeit gerne direkt an uns.
Mit freundlichen Grüßen