Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.

Anfrage an: Universität Leipzig

Eine Übersicht der Zahlungen, die die Hochschule im Jahr 2020 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat.

Ich möchte betonen, dass es sich bei den begehrten Informationen nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da vergleichbare Zahlen bereits bekannt sind. Die Zahlungen der Universität Bremen finden Sie beispielsweise hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/7417-zoom_order_04-2020_persdat_geschwaerzt/; die Universität Hamburg hat nach eigenen Angaben 124.169,98 EUR gezahlt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
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Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht der…
An Universität Leipzig Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202087]
Datum
30. Oktober 2020 12:16
An
Universität Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der Zahlungen, die die Hochschule im Jahr 2020 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat. Ich möchte betonen, dass es sich bei den begehrten Informationen nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da vergleichbare Zahlen bereits bekannt sind. Die Zahlungen der Universität Bremen finden Sie beispielsweise hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/7417-zoom_order_04-2020_persdat_geschwaerzt/; die Universität Hamburg hat nach eigenen Angaben 124.169,98 EUR gezahlt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 202087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202087/
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Universität Leipzig
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag müssen wir zurückweisen, da kein gesetzlicher Anspruch auf Auskunft zu …
Von
Universität Leipzig
Betreff
Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202087]
Datum
6. November 2020 09:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWDigitalisierungsstrategie192897.eml
7,1 KB
WGIhreKlimastrategieKlimabilanz19296.eml
55,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag müssen wir zurückweisen, da kein gesetzlicher Anspruch auf Auskunft zu den von Ihnen angeforderten Informationen besteht. Die Rechtsgrundlagen, die Sie zur Begründung Ihres Antrags anführen, sind nicht anwendbar. Das Sächsische Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) regelt den Zugang zu Umweltinformationen, das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bezieht sich auf Erzeugnisse des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs sowie Verbraucherprodukte. Ihre Anfrage zu Zahlungen der Universität Leipzig an Zoom Video Communications Inc. betrifft weder Umweltbelange noch Erzeugnisse oder Verbraucherprodukte im Rahmen dieser Gesetze. Für Bürgeranfragen besteht keine Zuständigkeit der Universität Leipzig. Bitte beachten Sie, dass einer Auskunft der Universität Hamburg andere Landesgesetze zugrunde liegen können. Mit freundlichen Grüßen