Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.

Anfrage an: Universität Rostock

Eine Übersicht der Zahlungen, die die Hochschule im Jahr 2020 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat.

Ich möchte betonen, dass es sich bei den begehrten Informationen nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da vergleichbare Zahlen bereits bekannt sind. Die Zahlungen der Universität Bremen finden Sie beispielsweise hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/7417-zoom_order_04-2020_persdat_geschwaerzt/; die Universität Hamburg hat nach eigenen Angaben 124.169,98 EUR gezahlt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
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Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte sen…
An Universität Rostock Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202093]
Datum
30. Oktober 2020 12:16
An
Universität Rostock
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der Zahlungen, die die Hochschule im Jahr 2020 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat. Ich möchte betonen, dass es sich bei den begehrten Informationen nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da vergleichbare Zahlen bereits bekannt sind. Die Zahlungen der Universität Bremen finden Sie beispielsweise hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/7417-zoom_order_04-2020_persdat_geschwaerzt/; die Universität Hamburg hat nach eigenen Angaben 124.169,98 EUR gezahlt.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 202093 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202093/
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.“ vom…
An Universität Rostock Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202093]
Datum
1. Dezember 2020 11:13
An
Universität Rostock
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.“ vom 30.10.2020 (#202093) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202093 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202093/
Universität Rostock
Ihre Informationsanfrage zum Thema "Zahlungen an Zoom Video Communications" Sehr geehrteAntragsteller/in…
Von
Universität Rostock
Betreff
Ihre Informationsanfrage zum Thema "Zahlungen an Zoom Video Communications"
Datum
1. Dezember 2020 12:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage liegt hier vor wird bearbeitet. Gemäß § 8 IFG ist der Antrag auf Zugang zu Information abzulehnen, soweit durch die Übermittlung der Information ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird und der Betroffene nicht eingewilligt hat. Ich habe Ihre Einschätzung zu dieser Frage zur Kenntnis genommen; diese ist allerdings für die Entscheidung zur Weitergabe der Information nicht maßgeblich. Ohne Stellungnahme des Vertragspartners, die uns eine Prüfung ermöglicht, ob Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse offenbart würden, werden wir die nachgefragte Information nicht erteilen. Ich bitte um etwas Geduld, die Antwort des Vertragspartners liegt noch nicht vor. Mit freundlichen Grüßen

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Universität Rostock
Sehr geehrteAntragsteller/in nachdem der Vertragspartner in die Informationsweitergabe eingewilligt hat, erteile …
Von
Universität Rostock
Betreff
Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202093]
Datum
22. Dezember 2020 11:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in nachdem der Vertragspartner in die Informationsweitergabe eingewilligt hat, erteile ich namens und im Auftrag des Rektors der Universität Rostock nun die folgende Auskunft: Direkte Zahlungen an die Zoom Video Communications Inc. hat die Universität Rostock im Jahr 2020 nicht geleistet. Die von der Universität Rostock in Anspruch genommene Zoom-Campuslizenz wurde über die Firma Bechtle vertrieben, über die auch die Zahlung der Lizenzgebühr erfolgt ist. Im Jahr 2020 wurde für die der Universität Rostock erteilte Zoom Campuslizenz ein Entgelt in Höhe von 60.458,28 € (brutto) an die Firma Bechtle geleistet. Darüber hinaus hat die Universität Rostock ihren Mitgliedern privat verauslagte Kosten der Zoom-Nutzung, die vor Erwerb der Campuslizenz entstanden sind, in Höhe von 3.068,89 € (brutto) erstattet. Mit freundlichen Grüßen