Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.

Eine Übersicht der Zahlungen, die die Hochschule im Jahr 2020 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat.

Ich möchte betonen, dass es sich bei den begehrten Informationen nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da vergleichbare Zahlen bereits bekannt sind. Die Zahlungen der Universität Bremen finden Sie beispielsweise hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/7417-zoom_order_04-2020_persdat_geschwaerzt/; die Universität Hamburg hat nach eigenen Angaben 124.169,98 EUR gezahlt.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    30. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
  • Kosten dieser Information:
    60,00 Euro
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Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht de…
An Universität Stuttgart Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202097]
Datum
30. Oktober 2020 12:16
An
Universität Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der Zahlungen, die die Hochschule im Jahr 2020 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat. Ich möchte betonen, dass es sich bei den begehrten Informationen nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da vergleichbare Zahlen bereits bekannt sind. Die Zahlungen der Universität Bremen finden Sie beispielsweise hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/7417-zoom_order_04-2020_persdat_geschwaerzt/; die Universität Hamburg hat nach eigenen Angaben 124.169,98 EUR gezahlt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 202097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202097/
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Universität Stuttgart
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Auskunftsersuchen nach dem Landesinformationsfre…
Von
Universität Stuttgart
Betreff
Frag' den Staat: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202097]
Datum
4. November 2020 14:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Auskunftsersuchen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 30. Oktober 2020 zu Zahlungen der Universität Stuttgart an Zoom Video Communication Inc. Den Eingang Ihres Antrags bestätigen wir hiermit. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Informationserteilung auch in einfachen Fällen und bei einer Ablehnung, Zurücknahme oder Erledigung des Antrags nach Maßgabe der Satzung der Universität Stuttgart über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz und dem Umweltverwaltungsgesetz vom 30. Juni 2017 kostenpflichtig ist. Siehe Amtliche Bekanntmachung der Universität Stuttgart Nr. 38/2017 vom 11. Juli 2017: https://www.uni-stuttgart.de/universitaet/aktuelles/bekanntmachungen/dokumente/bekanntm_38_2017.pdf Wir bitten Sie daher zu erklären, ob Sie angesichts der Kostenpflicht je nach Verwaltungsaufwand in Höhe von 60,- bis zu 500,- Euro den Antrag weiterverfolgen möchten. Für den Fall, dass innerhalb eines Monats keine Erklärung von Ihnen über die Weiterverfolgung des Antrags eingehen sollte, behandelt die Universität Stuttgart den Antrag als zurückgenommen. Viele Grüße