Zahlungsausfall bei der Grunderwerbssteuer

Wie hoch ist der Betrag nicht gezahlter Grunderwerbssteuer durch Share-Deal-Konstruktionen im Verhältnis zum gesamten Grunderwerbssteueraufkommen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. März 2021
  • Frist
    14. April 2021
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch ist der Betrag …
An Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zahlungsausfall bei der Grunderwerbssteuer [#214909]
Datum
12. März 2021 10:03
An
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch ist der Betrag nicht gezahlter Grunderwerbssteuer durch Share-Deal-Konstruktionen im Verhältnis zum gesamten Grunderwerbssteueraufkommen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214909/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Az.: E35-S450.1/1 Stuttgart, den 26. März 2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage! Hierzu liegen…
Von
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Betreff
Zahlungsausfall bei der Grunderwerbssteuer [#214909]
Datum
26. März 2021 13:17
Status
Anfrage abgeschlossen
509,6 KB
Az.: E35-S450.1/1 Stuttgart, den 26. März 2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage! Hierzu liegen uns jedoch leider keine Erkenntnisse vor. Steuerausfälle, die durch das Gestaltungsmodell „Share Deals“ entstehen, sind in der Höhe nicht genau bestimmbar, da über steuerfreie Transaktionen keine Aufzeichnungen geführt werden. Weitere Informationen zu Ausmaß und Bedeutung von Share Deals auf dem deutschen Immobilien- und landwirtschaftlichen Bodenmarkt können Sie der beigefügten Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Friedrich Ostendorff, Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entnehmen. Mit freundlichen Grüßen