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Zahlungsdienstleister "Beitragsservice"
Anfrage an:
Westdeutscher Rundfunk
1. Aus welchem Grund ist der Zahlungsdienstleister "Beitragsservice" nicht nach § 30 ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) in dafür eingerichtetem Register registriert? Weil der Zahlungsdienstleister "Beitragsservice" kein Erlaubnis besitzt? Aus welchem Grund werden dann rechtswidrige / nicht erlaubte Dienste vom Zahlungsdienstleister "Beitragsservice" angeboten?
2. Welche Stelle ist zuständig für Beschwerden gegen Zahlungsdienstleister "Beitragsservice"?
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
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Datum13. Juli 2017
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15. August 2017
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