ZDF - aktuell mit Corona-Zahlen der John-Hopkins-Universität (USA) anstatt mit offiziellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts RKI - Begründung

das Dokument, das vorgibt und begründet, warum seit einiger Zeit im
Zweiten DEUTSCHEN Fernsehen nur Corona-Zahlen
der us-amerikanischen John-Hopkins-Universität
und nicht
die offiziellen Zahlen des für DEUTSCHLAND maßgeblichen Robert-Koch-Instituts
gezeigt und kommentiert werden!

Ich bitte um die Weiterleitung an den Fernsehrat und die entsprechenden Redaktionen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Juni 2020
  • Frist
    24. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Dokument, das…
An Zweites Deutsches Fernsehen Details
Von
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Betreff
ZDF - aktuell mit Corona-Zahlen der John-Hopkins-Universität (USA) anstatt mit offiziellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts RKI - Begründung [#189549]
Datum
22. Juni 2020 15:54
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Dokument, das vorgibt und begründet, warum seit einiger Zeit im Zweiten DEUTSCHEN Fernsehen nur Corona-Zahlen der us-amerikanischen John-Hopkins-Universität und nicht die offiziellen Zahlen des für DEUTSCHLAND maßgeblichen Robert-Koch-Instituts gezeigt und kommentiert werden! Ich bitte um die Weiterleitung an den Fernsehrat und die entsprechenden Redaktionen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189549/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „ZDF - aktuell mit Corona-Zahlen der John-Hopkins…
An Zweites Deutsches Fernsehen Details
Von
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Betreff
AW: ZDF - aktuell mit Corona-Zahlen der John-Hopkins-Universität (USA) anstatt mit offiziellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts RKI - Begründung [#189549]
Datum
26. Juli 2020 11:28
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „ZDF - aktuell mit Corona-Zahlen der John-Hopkins-Universität (USA) anstatt mit offiziellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts RKI - Begründung“ vom 22.06.2020 (#189549) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189549/
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinlan…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „ZDF - aktuell mit Corona-Zahlen der John-Hopkins-Universität (USA) anstatt mit offiziellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts RKI - Begründung“ [#189549] [#189549]
Datum
28. Juli 2020 18:15
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/189549/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht NICHT bearbeitet Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 189549.pdf Anfragenr: 189549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189549/
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinlan…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „ZDF - aktuell mit Corona-Zahlen der John-Hopkins-Universität (USA) anstatt mit offiziellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts RKI - Begründung“ [#189549] [#189549]
Datum
4. August 2020 21:26
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/189549/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht nicht bearbeitet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 189549.pdf Anfragenr: 189549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189549/

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Vermittlung bei Ihrer Anfrage an das Zweite Deutsche Fernsehen Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die I…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage an das Zweite Deutsche Fernsehen
Datum
11. August 2020 09:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2588 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 11.08.2020 Gesch.Z.: 4.03.20.084 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Vermittlung bei Ihrer Anfrage an das Zweite Deutsche Fernsehen Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Vermittlungsanfrage habe ich erhalten und aus informationsfreiheitsrechtlicher Sicht geprüft. Nach § 19 Abs. 1 des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz (LTranspG) ist es die Aufgabe der oder des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit, für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes Sorge zu tragen und die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes zu kontrollieren. Nach § 3 Abs. 7 gilt das Landestransparenzgesetz für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nur, soweit sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen und dies staatsvertraglich geregelt ist. Eine solche staatsvertragliche Regelung wurde bisher nicht getroffen. Das Landestransparenzgesetz gilt folglich nicht für das Zweite Deutsche Fernsehen. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass mir eine Vermittlung bei Ihrer Anfrage nicht möglich ist. Der Vorgang wird daher geschlossen. Mit freundlichen Grüßen