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ZDF bei Stelle "Beitragsservice"

ZDF hat Stelle "Beitragssservice" mitgegründet, siehe Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug", obwohl ZDF keine "Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge" hat. Alle Landesrundfunkanstalten haben diese Satzung und somit eine Ermächtigung, und ZDF - nicht.

Auf welcher gesetzlichen Basis wurde ZDF Mitbegründer dieser Stelle und entscheidet über alle Fragen des Beitragseinzugs? Ist diese Basis § 11 (6) der ZDF-Satzung, das erlaubt, dass ZDF über seine Tochtergesellschaften seinen kommerziellen Tätigkeiten nachgeht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. September 2017
  • Frist
    17. Oktober 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: ZDF h…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ZDF bei Stelle "Beitragsservice" [#24591]
Datum
13. September 2017 20:26
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ZDF hat Stelle "Beitragssservice" mitgegründet, siehe Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug", obwohl ZDF keine "Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge" hat. Alle Landesrundfunkanstalten haben diese Satzung und somit eine Ermächtigung, und ZDF - nicht. Auf welcher gesetzlichen Basis wurde ZDF Mitbegründer dieser Stelle und entscheidet über alle Fragen des Beitragseinzugs? Ist diese Basis § 11 (6) der ZDF-Satzung, das erlaubt, dass ZDF über seine Tochtergesellschaften seinen kommerziellen Tätigkeiten nachgeht?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Ihr Antrag #24591 "Beitragsservice" Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Anlage. Mit fre…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihr Antrag #24591 "Beitragsservice"
Datum
9. Oktober 2017 08:31
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
346,7 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Anlage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „ZDF bei Stelle "Beitragsservice"“ [#24591]
Datum
11. März 2018 01:38
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24591 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich gesetzliche Basis erfragt habe. Rechtliche Bewertung, bzw. andere Manipulationen mit den vorhandenen Informationen wurden nicht gefragt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24591 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
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Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Ihr Antrag #24591 "Beitragsservice" Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Anlage. Mit fre…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihr Antrag #24591 "Beitragsservice"
Datum
13. April 2018 11:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.