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ZDF hält unabhängige Funktion der KEF für erforderlich

Bei medienpolitik.net wurde am 29.11.2018 ein Interview mit Dr. Thomas Bellut, Intendant des ZDF veröffentlicht. In diesem Interview wurde auf die unabhängige Funktion der KEF eingegangen.
http://www.medienpolitik.net/2018/11/medienpolitikdas-bisherige-modell-funktioniert/

RFinStV
§ 6 Finanzierung und Organisation der KEF

"(4) Die näheren Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF legen die Ministerpräsidenten in einem Statut durch Beschluß fest. Das Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit der Geschäftsstelle."

Da ZDF offensichtlich Dokumente zu KEF hat, bitte schicken Sie mir Kopie des Beschlusses der Ministerpräsidenten und die Kopie des Statuts.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Dezember 2018
  • Frist
    8. Januar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei med…
An Zweites Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ZDF hält unabhängige Funktion der KEF für erforderlich [#35096]
Datum
7. Dezember 2018 12:26
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei medienpolitik.net wurde am 29.11.2018 ein Interview mit Dr. Thomas Bellut, Intendant des ZDF veröffentlicht. In diesem Interview wurde auf die unabhängige Funktion der KEF eingegangen. http://www.medienpolitik.net/2018/11/medienpolitikdas-bisherige-modell-funktioniert/ RFinStV § 6 Finanzierung und Organisation der KEF "(4) Die näheren Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF legen die Ministerpräsidenten in einem Statut durch Beschluß fest. Das Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit der Geschäftsstelle." Da ZDF offensichtlich Dokumente zu KEF hat, bitte schicken Sie mir Kopie des Beschlusses der Ministerpräsidenten und die Kopie des Statuts.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Zweites Deutsches Fernsehen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Justitiariat weitergeleitet. Ich möcht…
Von
Zweites Deutsches Fernsehen
Betreff
ZDF hält unabhängige Funktion der KEF für erforderlich [#35096]
Datum
14. Dezember 2018 14:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Justitiariat weitergeleitet. Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass das IFG des Bundes auf das ZDF keine Anwendung findet. Auch aus dem Anwendungsbereich des Transparenzgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausdrücklich ausgenommen. Ebenso besteht kein weiterer Auskunftsanspruch aus den sonstigen von Ihnen vorgebrachten Gesetzen wie dem UIG oder VIG. Das von Ihnen angefragte Statut liegt hier nicht vor. Wir bitten Sie, sich direkt an die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.