ZDF Koproduktion "Systemsprenger" https://presseportal.zdf.de/pressemitteilung/mitteilung/zdf-koproduktion-systemsprenger-geht-ins-oscar-rennen/

Wurden dafür Beitragsgelder aufgewendet?
Was passiert mit den Kinoeinnahmen? Wie werden diese in der Bilanz ausgewiesen?
Sollten Beitragsgelder aufgewendet wurden sein (wovon man eigentlich ausgehen muss), wieso muss man dann ein Kinoticket kaufen, um den Film zu sehen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. September 2019
  • Frist
    11. Oktober 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wurden dafür Beit…
An Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ZDF Koproduktion "Systemsprenger" https://presseportal.zdf.de/pressemitteilung/mitteilung/zdf-koproduktion-systemsprenger-geht-ins-oscar-rennen/ [#166181]
Datum
9. September 2019 15:00
An
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wurden dafür Beitragsgelder aufgewendet? Was passiert mit den Kinoeinnahmen? Wie werden diese in der Bilanz ausgewiesen? Sollten Beitragsgelder aufgewendet wurden sein (wovon man eigentlich ausgehen muss), wieso muss man dann ein Kinoticket kaufen, um den Film zu sehen?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Ihr Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer E-Mail vo…
Von
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Betreff
Ihr Antrag nach dem LTranspG
Datum
27. September 2019 11:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer E-Mail vom 9. September 2019, mit der Sie einen Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach §§ 2 Abs. 2, 11 Landestransparenzgesetz (LTranspG) stellen. Sie haben Ihre Anfrage an die KEF gerichtet. Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 LTranspG gilt die KEF als beratendes Gremium für Fragen des Transparenzgesetzes als Teil der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Ihre Antwort erhalten Sie daher von der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Bitte beachten Sie auch die Informationen gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung im Anhang. Mit freundlichen Grüßen
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
GZ 0831-0001#2019/0025-0201 212.0003 Antragsteller/in Antragsteller/in_Bescheid Sehr geehrteAntragsteller/in bitt…
Von
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Betreff
GZ 0831-0001#2019/0025-0201 212.0003 Antragsteller/in Antragsteller/in_Bescheid
Datum
2. Oktober 2019 08:35
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
659,4 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie die Anlage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: GZ 0831-0001#2019/0025-0201 212.0003 Antragsteller/in Antragsteller/in_Bescheid [#166181] Sehr geehrteAntragst…
An Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: GZ 0831-0001#2019/0025-0201 212.0003 Antragsteller/in Antragsteller/in_Bescheid [#166181]
Datum
10. Juli 2020 10:59
An
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „ZDF Koproduktion "Systemsprenger" https://presseportal.zdf.de/pressemitteilung/mitteilung/zdf-koproduktion-systemsprenger-geht-ins-oscar-rennen/“ vom 09.09.2019 (#166181) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 274 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166181/

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Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Automatische Antwort: GZ 0831-0001#2019/0025-0201 212.0003 Antragsteller/in Antragsteller/in_Bescheid [#166181] He…
Von
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Betreff
Automatische Antwort: GZ 0831-0001#2019/0025-0201 212.0003 Antragsteller/in Antragsteller/in_Bescheid [#166181]
Datum
10. Juli 2020 10:59
Status
Herzlichen Dank für Ihre E-Mail! Ich bin aktuell nicht erreichbar. In dringenden Fällen wenden Sie Ihre Nachricht bitte an <<E-Mail-Adresse>> Bitte beachten Sie, dass Ihre Nachricht nicht automatisch weitergeleitet wird. Mit freundlichen Grüßen