ZDV 15/20

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die ZDV 15/20 "Kriegsvölkerrecht. Sammlung von Fällen mit Lösungen.

Dies ist ein Antrag auf Informationszugang nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Alternativ bin ich natürlich auch mit einer Veröffentlichung auf der Website des BMVg einverstanden - der Text ist sicher auch für andere von Interesse, die sich mit Völkerrecht befassen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. August 2015
  • Frist
    15. September 2015
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Mark Obrembalski
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die ZDV 15/20 &q…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Mark Obrembalski
Betreff
ZDV 15/20 [#11057]
Datum
13. August 2015 21:53
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die ZDV 15/20 "Kriegsvölkerrecht. Sammlung von Fällen mit Lösungen. Dies ist ein Antrag auf Informationszugang nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Alternativ bin ich natürlich auch mit einer Veröffentlichung auf der Website des BMVg einverstanden - der Text ist sicher auch für andere von Interesse, die sich mit Völkerrecht befassen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Mark Obrembalski <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mark Obrembalski << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Verteidigung
Ihre Anfrage vom 13.8.15 zur ZDv 15/20 Sehr geehrter Herr Obrembalski, anbei übersende ich das Antwortschreiben a…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ihre Anfrage vom 13.8.15 zur ZDv 15/20
Datum
8. September 2015 18:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Obrembalski, anbei übersende ich das Antwortschreiben auf Ihre o.g. Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Müller Bitte antworten an Mark Obrembalski <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Kopie: Org.Element: Telefon: Thema: ZDV 15/20 [#11057] Verteiler: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die ZDV 15/20 "Kriegsvölkerrecht. Sammlung von Fällen mit Lösungen. Dies ist ein Antrag auf Informationszugang nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Alternativ bin ich natürlich auch mit einer Veröffentlichung auf der Website des BMVg einverstanden - der Text ist sicher auch für andere von Interesse, die sich mit Völkerrecht befassen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,