ZDv 75/100

ZDv 75/100.- Die Feldjäger der Bundeswehr bis 2004

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Januar 2020
  • Frist
    4. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ZDv 75/100.- Die Fe…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ZDv 75/100 [#173064]
Datum
1. Januar 2020 17:51
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ZDv 75/100.- Die Feldjäger der Bundeswehr bis 2004
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173064 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1215 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 01.01.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG-Anfrage "ZDv 75/100 [#173064]"
Datum
6. Januar 2020 15:50
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1215 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 01.01.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 1. Januar 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1215 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1215 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 01.01…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG-Anfrage "ZDv 75/100 [#173064]"
Datum
17. Januar 2020 09:39
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1215 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 01.01.2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1215 vom 06.01.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 1. Januar 2020 (Bezug 1.), mit welchem Sie darum gebeten haben, Ihnen die "ZDv 75/100 - Die Feldjäger der Bundeswehr bis 2004" zu übersenden. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Bei der Ihrerseits erbetenen Information handelt es sich um eine Vorschrift, die außer Kraft gesetzt und zur Archivierung an das Bundesarchiv - Abt. Militärarchiv - in Freiburg abgegeben wurde. Folglich liegt die beantragte Information im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) nicht mehr vor. Die gesamte Vorschriftenreihe ZDv 75/100 ist als Sachakte BWD 3/349 beim Bundesarchiv - Abt. Militärarchiv - in Freiburg archiviert. Vor diesem Hintergrund rege ich an, sich mit Ihrem Anliegen an die vorstehend genannte Stelle zu wenden. Mit freundlichen Grüßen