Zeichenfolge "historisch gewachsen" in E-Mails des Ministeriums

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Anfrage geht davon aus, dass Ihr Ministerium einen zentralen E-Mail-Server betreibt auf welchem sich alle versendeten und erhaltenen E-Mails Ihres Ministeriums zentral im Volltext durchsuchen lassen.

Sollte diese Prämisse zutreffen, senden Sie mir bitte Folgendes zu:
1) Die Anzahl der hierbei durchsuchbaren E-Mail-Accounts
2) Die Anzahl der E-Mails welche die Zeichenfolge "historisch gewachsen" enthalten
3) Die 10 chronologisch neuesten Suchergebnisse zu Punkt 2 im Volltext

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    29. August 2020
  • Frist
    2. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage geht davon aus, dass Ihr Ministerium eine…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zeichenfolge "historisch gewachsen" in E-Mails des Ministeriums [#196242]
Datum
29. August 2020 13:15
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage geht davon aus, dass Ihr Ministerium einen zentralen E-Mail-Server betreibt auf welchem sich alle versendeten und erhaltenen E-Mails Ihres Ministeriums zentral im Volltext durchsuchen lassen. Sollte diese Prämisse zutreffen, senden Sie mir bitte Folgendes zu: 1) Die Anzahl der hierbei durchsuchbaren E-Mail-Accounts 2) Die Anzahl der E-Mails welche die Zeichenfolge "historisch gewachsen" enthalten 3) Die 10 chronologisch neuesten Suchergebnisse zu Punkt 2 im Volltext Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196242 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196242/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 29. August 2020 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinem…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 29. August 2020
Datum
29. September 2020 09:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z24-18501/117(2020) Bonn, 29.09.2020 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 29. August 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 29. August 2020. Insbesondere aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine zentrale Durchsuchung aller versendeten und erhaltenen E-Mails aller E-Mail-Postfächer nicht möglich. Daher erfordert die Beantwortung Ihrer Fragen 2) und 3) eine Hausabfrage. Die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage wird voraussichtlich den Verwaltungsaufwand einer einfachen kostenfreien Auskunft überschreiten. Die Gebührenhöhe richtet sich unter anderem nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand; kann jedoch nicht höher als 500,00 Euro ausfallen. Gerne sende ich Ihnen eine Schätzung der voraussichtlich anfallenden Gebühren zu. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 29. August 2020 [#196242] Sehr geehrteAntragsteller/in vor de…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 29. August 2020 [#196242]
Datum
2. Oktober 2020 12:46
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vor dem Hintergrund des unerwartet hohen Arbeitsaufwands, ziehe ich die Anfrage zurück. Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196242 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196242/