Zeitfaktor Baustellen Bundesautobahn

Bitte erklären Sie mir, warum der Zeitfaktor bei Baustellen auf der Autobahn nicht in der Vergabe der Aufträge berücksichtigt wird und es somit zu unnötig langen Bauphasen kommt. Was wird getan, um das zu ändern?

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  • Datum
    10. Mai 2018
  • Frist
    12. Juni 2018
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Gerlind Köster
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte erklären S…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Gerlind Köster
Betreff
Zeitfaktor Baustellen Bundesautobahn [#29660]
Datum
10. Mai 2018 07:16
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte erklären Sie mir, warum der Zeitfaktor bei Baustellen auf der Autobahn nicht in der Vergabe der Aufträge berücksichtigt wird und es somit zu unnötig langen Bauphasen kommt. Was wird getan, um das zu ändern?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Gerlind Köster <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Gerlind Köster

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrte Frau Köster, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte teilen Sie vorab Ihre Postanschrift mit. Dies ist …
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Az.: K 14 - MB 9302 Zeitfaktor Baustellen Bundesautobahn [#29660]
Datum
14. Mai 2018 10:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Köster, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte teilen Sie vorab Ihre Postanschrift mit. Dies ist aus Rechtsgründen weiterhin erforderlich (z. B. Fragen der Rechtsbehelfsbelehrung, der Bekanntgabe, der Zustellung und etwaiger Gebühren und Auslagen bei einem Verwaltungsakt). Die Anschrift ist ausdrücklich unabhängig davon notwendig, ob eine Antwort (auch oder nur) elektronisch erfolgt. Auch das E-Government-Gesetz hat dieses Erfordernis nicht abgeschafft. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen