Zeitplan für die Umsetzung eines geänderten Direktwahlakts: Auskunft an den Rat der EU

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Das Dokument oder die Dokumente, die auf Anfrage der Estnischen EU-Ratspräsidentschaft 2017 erstellt oder übermittelt worden sind, um Informationen über den rechtlichen und zeitlichen Rahmen einer Änderung des Direktwahlakts in den Mitgliedsstaaten zu sammeln.

Ausweislich einer Anfrage an den Rat der EU, einsehbar unter <https://www.asktheeu.org/en/request/timeframes_deadlines_implementat>, existieren derartige Dokumente, aber Deutschland hat den Rat nicht ermächtigt, sie herauszugeben.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. September 2018
  • Frist
    30. Oktober 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Dokument ode…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zeitplan für die Umsetzung eines geänderten Direktwahlakts: Auskunft an den Rat der EU [#33799]
Datum
28. September 2018 16:28
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Dokument oder die Dokumente, die auf Anfrage der Estnischen EU-Ratspräsidentschaft 2017 erstellt oder übermittelt worden sind, um Informationen über den rechtlichen und zeitlichen Rahmen einer Änderung des Direktwahlakts in den Mitgliedsstaaten zu sammeln. Ausweislich einer Anfrage an den Rat der EU, einsehbar unter <https://www.asktheeu.org/en/request/timeframes_deadlines_implementat>, existieren derartige Dokumente, aber Deutschland hat den Rat nicht ermächtigt, sie herauszugeben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in nachdem Sie mein erstes Schreiben per E-Mail vom 01.10.2018 offensichtlich nicht erre…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Zeitplan für die Umsetzung eines geänderten Direktwahlakts: Auskunft an den Rat der EU; Vg. 386-2018
Datum
8. Oktober 2018 14:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in nachdem Sie mein erstes Schreiben per E-Mail vom 01.10.2018 offensichtlich nicht erreicht hat, antworte ich Ihnen heute noch einmal auf Ihr Schreiben vom 28.09.2018. Ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Zur weiteren Bearbeitung bitte ich um Übersendung einer zustellfähigen Postanschrift, da ein rechtmittelfähiger Bescheid zu erstellen ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren! Unten sollte meine Postanschrift stehn. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Zeitplan für die Umsetzung eines geänderten Direktwahlakts: Auskunft an den Rat der EU; Vg. 386-2018 [#33799]
Datum
8. Oktober 2018 17:24
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren! Unten sollte meine Postanschrift stehn. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 386-2018 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfra…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 386-2018
Datum
8. Oktober 2018 17:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen