Zensur beim MDR (offizielle Beschwerde nach § 16 MDR-Staatsvertrag sowie Art. 13 MDR-Satzung)
Werte Frau Prof. Dr. jur. Wille, Werte Mitglieder des Rundfunkrates,
Sie werden aufgefordert mir detailliert darzulegen, warum mein Kommentar:
„Lieber Herr Peter, warten wir es ab – Die rechtlichen Mühlen mahlen langsam, auch für Trump, das wissen Sie ja bestimmt selbst. Im Übrigen hätten Sie schon einige mehr an Antworten von mir bekommen, würden diese nicht vom MDR blockiert werden. Diese werden gerade von mir sondiert mit Stellungnahmen über den Rundfunkrat an Frau Prof. Dr. jur. Wille. Es gibt viel zu tun.“
zur Antwort zu
Peter 12/2/2020, 2:06:31 PM
Agnostiker, besagte Herrschaften sagen gar nichts mehr. Ich denke, die haben Angst, mit einem Bekenntnis zu Trump noch weiter in den Abwärtsstrudel gerissen zu werden.
Auf der Seite:
nicht veröffentlicht wurde. Ich kann hier weder eine grobe Verletzung der Kommentarrichtlinien des MDR feststellen noch sind es unwahre Tatsachenbehauptungen. Außerdem ist der Bezug zum Thema gegeben. Ich fühle mich hierbei meiner verbrieften Rechte im GG beraubt.
Dies ist eine offizielle Beschwerde nach § 16 MDR-Staatsvertrag sowie Art. 13 MDR-Satzung.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum9. Dezember 2020
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12. Januar 2021
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Lieber Herr Peter, warten wir es ab – Die rechtlichen Mühlen mahlen langsam, auch für Trump, das wissen Sie ja bestimmt selbst. Im Übrigen hätten Sie schon einige mehr an Antworten von mir bekommen, würden diese nicht vom MDR blockiert werden. Diese werden gerade von mir sondiert mit Stellungnahmen über den Rundfunkrat an Frau Prof. Dr. jur. Wille. Es gibt viel zu tun.
Artikel: https://www.mdr.de/nachrichten/politik/…
Der von Ihnen beanstandete Kommentar verletzt in zweierlei Hinsicht die Kommentar-Richtlinien. Erstens führt er vom Thema des Artikels weg (OFF-Topic) und thematisiert die Praxis der redaktionellen Prüfung der Kommentare durch den MDR. Zweitens stellt er eine nicht nachprüfbare und unwahre Tatsachenbehauptung dar. Der MDR blockiert keine Kommentare, sondern prüft diese anhand von Kommentarrichtlinien, die für alle einsehbar sind und für alle gelten. In diesem Zusammenhang dürfen wir außerdem darauf hinweisen, dass das Grundrecht der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG für die Bürgerinnen und Bürger keinen Rechtsanspruch darauf begründet, bestimmte Medien für die Verbreitung ihrer Ansichten in Anspruch nehmen zu können. Vielmehr ist und bleibt es Sache der Medien, selbst darüber zu entscheiden, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Nutzermeinungen veröffentlicht und verbreitet werden. (Link zu den Richtlinien: https://www.mdr.de/service/kommentarric…)
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Ich wünsche Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gutes Jahr 2021.
Freundliche Grüße
A. T.
Programmdirektorin (komm.)
MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
Anstalt des öffentlichen Rechts
Programmdirektion (Leipzig)