Zensurvorfälle bei Twitter 2020, 21 und 22

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

alle Unterlagen zu Zensurvorfällen bei Twitter, inklusive aller internen Kommunikation und Vorbereitungen für den Bundestagsausschuss "Digitale Agenda". Personenbezogene Daten können geschwärzt werden, accountnanmen nach Möglichkeit bitte nicht schwärzen.

Bitte geben sie auch ihre Ansprechpartner bei twitter zu Löschungen, Reichweiteneinschränkungen, Accountsperrungen usw. bekannt.

Bitte orientieren sie sich bei ihrer Antwort an der der Öffentlichkeit vorliegenden Antwort auf IFG Anfrage #141780 auf fragdenstaat.de vom 13. Mai 2019.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. Dezember 2022
  • Frist
    4. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterlagen zu Zensurvorfällen be…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zensurvorfälle bei Twitter 2020, 21 und 22 [#266646]
Datum
31. Dezember 2022 15:36
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen zu Zensurvorfällen bei Twitter, inklusive aller internen Kommunikation und Vorbereitungen für den Bundestagsausschuss "Digitale Agenda". Personenbezogene Daten können geschwärzt werden, accountnanmen nach Möglichkeit bitte nicht schwärzen. Bitte geben sie auch ihre Ansprechpartner bei twitter zu Löschungen, Reichweiteneinschränkungen, Accountsperrungen usw. bekannt. Bitte orientieren sie sich bei ihrer Antwort an der der Öffentlichkeit vorliegenden Antwort auf IFG Anfrage #141780 auf fragdenstaat.de vom 13. Mai 2019.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266646 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266646/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Justiz
Az.: I 5 -1530/2 - A 2 1613/2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag über f…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Zensurvorfälle bei Twitter 2020, 21 und 22 [#266646]
Datum
31. Januar 2023 10:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 -1530/2 - A 2 1613/2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag über fragdenstaat.de auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 31. Dezember 2022, in dem Sie um Übersendung der Unterlagen zu Zensurvorfällen bei Twitter für die Jahre 2020 bis 2022 und aller internen Kommunikation und Vorbereitungen für den Bundestagsausschuss "Digitale Agenda" bitten. Für die Beantwortung Ihrer Anfrage verweisen Sie auf die Beantwortung einer Anfrage aus dem Jahr 2019. Ihrem Auskunftsbegehren kann nicht entsprochen werden, da Informationen die über die Beantwortung vom 13. Mai 2019 (#141780) hinausgehen, nicht vorliegen. Eine Informationsbeschaffungspflicht besteht nach dem IFG nicht. Dieser nach dem Informationsfreiheitsgesetz erteilte Bescheid ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen