Az: PKII4.12017/1#1 -
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Sehr
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Ihr Schreiben vom 28.05.2023 an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), mit dem Sie zum Thema Zensus um Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitten, wurde eingehend in unserem Haus geprüft. Der Sache nach handelt es sich nicht um einen formellen Antrag nach dem IFG, sondern um ein allgemeines Auskunftsverlangen. Daher wurde die Bürgerkommunikation im BMI gebeten, Ihnen zur abschließenden Beantwortung Ihrer Zuschrift folgende allgemeine Hinweise zu übermitteln:
Beim Zensus geht es nicht darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse oder Einstellungen der Einwohnerinnen und Einwohner zu erfahren. Vielmehr bedeutet Statistik, dass Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet werden – und gerade nicht der Einzelfall dargestellt wird. Ziel und Zweck ist es ausschließlich, eine verlässliche Datenbasis für weitere Planungen zu erhalten.
Warum wird überhaupt eine Datenbasis benötigt und für welche Planungen dient diese?
Mit der statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Gibt es genügend Wohnungen? Brauchen wir mehr Schulen, Studienplätze oder Altenheime? Wo muss der Staat für seine Bürgerinnen und Bürger investieren? So werden auch beispielsweise die Wahlkreise auf Basis der ermittelten Bevölkerungszahlen eingeteilt und die Stimmenverteilung der Länder im Bundesrat festgelegt. Auch der Länderfinanzausgleich, die Berechnungen für EU-Fördermittel und die Verteilung von Steuermitteln beruhen auf den Zensusdaten.
Um verlässliche Basiszahlen für die oben genannten Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung gar keine Auskunft leisten muss. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird.
Die Ergebnisse des Zensus 2011 bilden heute die Grundlage amtlicher Statistiken. Zwar werden die Daten anhand von Informationen über Geburten, Todesfälle und Ummeldungen kontinuierlich aktualisiert ("fortgeschrieben"), doch sind die Quellen dieser Anpassungen, die amtlichen Register, nicht immer präzise. Die Fortschreibungszahlen werden daher von Jahr zu Jahr ungenauer.
Beim registergestützten Zensus werden Kopien dieser Daten an die amtliche Statistik übermittelt. Dort werden sie unter strengen Datenschutzvorgaben in einem abgeschotteten Bereich zusammengeführt. Möglicherweise sind einzelne Personen oder ganze Familien umgezogen und haben sich am neuen Wohnort noch nicht angemeldet. In diesen Fällen sind die Melderegister fehlerhaft. Um solche Ungenauigkeiten in der Statistik herauszurechnen werden weniger als zehn Prozent der Bevölkerung in einem kurzen Interview befragt. Diese Stichprobenbefragung ist außerdem notwendig um Daten zu erheben, die nicht in den Registern vorliegen, wie z.B. Angaben zu Bildung und Ausbildung oder zur Erwerbstätigkeit.
Für Wohnungen und Gebäude gibt es keine flächendeckenden Register. Daher werden etwa 17,5 Mio. Besitzerinnen und Besitzer von Eigentumswohnungen oder Wohngebäuden in Deutschland postalisch befragt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite
https://www.zensus2022.de/DE/Home/_inhalt.html
sowie im Faktencheck zum Zensus 2022:
https://www.zensus2022.de/DE/Was-ist-der-Zensus/Faktencheck/faktencheck.html?nn=352788
Mit freundlichen Grüßen