Zensus 2022

Bitte teilen Sie mir mit , inwieweit das US Unternehmen cloudflare in „Zensus“ involviert ist

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Juni 2022
  • Frist
    22. Juli 2022
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zensus 2022 [#251800]
Datum
20. Juni 2022 12:35
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit , inwieweit das US Unternehmen cloudflare in „Zensus“ involviert ist
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251800 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251800/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.06.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Zensus 2022 [#251800]
Datum
20. Juni 2022 12:36
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.06.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr IFG-Antrag vom 20.06.2022; Aktenzeichen: 374.1.2.23-4386/22 Sehr << Antragsteller:in >> ich beab…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 20.06.2022; Aktenzeichen: 374.1.2.23-4386/22
Datum
1. Juli 2022 09:26
Status
image001.png
8,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich beabsichtige, Ihren IFG-Antrag abzulehnen. Sofern Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, bitte ich Sie, mir eine zustellfähige Anschrift mitzuteilen. Begründung: Nach § 6c) Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) ist der Antrag abzulehnen, soweit und solange durch das Bekanntwerden der Information Angaben und Mitteilungen öffentlicher Stellen des Bundes oder anderer Länder ohne deren Zustimmung offenbart würden. Mir liegt allein ein Schreiben des Statistischen-Bundesamtes vor, das Informationen zum US Unternehmen Cloudflare enthält. Nach Rückfrage beim Statistischen Bundesamt hat dieses der Weiterleitung des mir vorliegenden Schreibens abgelehnt. Es hat jedoch darauf hingewiesen, dass inzwischen - sowohl auf einer Sonderseite zu dem Thema Cloudflare als auch in den Datenschutzhinweisen - aktualisierte Informationen bereitgestellt wurden. Diese finden Sie unter den folgenden Links: https://www.zensus2022.de/DE/Wie-funktioniert-der-Zensus/Sicherheit_Online_Fragebogen.html?nn=352854 https://www.zensus2022.de/DE/Service/Datenschutz/_inhalt.html Ebenfalls kann ein IFG-Antrag abgelehnt werden, wenn die Information der Antragstellerin oder dem Antragsteller bereits zur Verfügung gestellt worden ist oder wenn sich die Antragstellerin oder der Antragsteller die Information in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann, § 5 Abs. 4 IFG NRW. Letzteres trifft durch die Veröffentlichung auf den Seiten des Statistischen Bundesamtes zu. Ich möchte zudem darauf aufmerksam machen, dass für den Betrieb der Website (zensus2022.de), in dessen Rahmen cloudflare eingebunden wird, das Statistische Bundesamt datenschutzrechtlich alleinverantwortlich ist. Die datenschutzrechtliche Aufsicht über das Statistische Bundesamt liegt beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Mit freundlichen Grüßen