Zensus 2022: Aufwandsentschädigung für Erhebungsbeauftragte beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II
1.) Rundschreiben Ihres Ministeriums an den Deutschen Städtetag
Bitte stellen Sie mir das oben genannte Dokument zur Regelung der Auszahlung/Anrechnung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte beim Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zur Verfügung.
Seitens der für mich zuständigen Erhebungsstelle wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass die Auszahlung an hiervon betroffene Leistungsbezieher:innen nicht monatsweise ("gestückelt"), sondern nur als Gesamtsumme nach Abschluss dieser Tätigkeit erfolgen darf.
2.) Runderlasse, Verfügungen/Verwaltungsakte, fachliche Weisungen etc.
Falls es weitere Schriftstücke an nachgeordnete Organisationseinheiten im Geschäftsbereich Ihres Ministeriums, die für die Jobcenter zuständigen kommunalen Gebietskörperschaften oder örtlich zuständigen Erhebungsstellen im Zusammenhang mit der Ausübung des Ehrenamtes als Erhebungsbeauftragte:r geben sollte, bitte ich mir diese auch zur Verfügung zu stellen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum5. Mai 2022
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8. Juni 2022
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