Zentrale Abschlussarbeiten ESA / MSA

die Zentralen Abschlussarbeiten 2015 in den Fächern:

-Mathematik
-Deutsch
-Englisch

für den Ersten Allgemeinbildenen Schulabschluss sowie den Mittleren Schulabschluss.
Ich bitte um eine zusendung der Arbeiten zum frühst möglichen Termin, möchte allerdings um eine kurze Eingangsbestätigung bitten.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein(IZG-SH) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH), soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. Nr. 1.1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen.

Ich danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Mai 2015
  • Frist
    9. Juni 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
die Zentralen Abschlussarbeiten 2015 in den Fächern: -Mathematik -Deutsch -Englisch für den Ersten Allgemeinbi…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zentrale Abschlussarbeiten ESA / MSA [#9730]
Datum
10. Mai 2015 19:01
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort
die Zentralen Abschlussarbeiten 2015 in den Fächern: -Mathematik -Deutsch -Englisch für den Ersten Allgemeinbildenen Schulabschluss sowie den Mittleren Schulabschluss. Ich bitte um eine zusendung der Arbeiten zum frühst möglichen Termin, möchte allerdings um eine kurze Eingangsbestätigung bitten. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein(IZG-SH) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH), soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. Nr. 1.1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bezogen auf meiner IFG Anfrage "Zentrale Abschlussarbeiten ESA / MSA" (#…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zentrale Abschlussarbeiten ESA / MSA [#9730]
Datum
11. Mai 2015 11:02
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bezogen auf meiner IFG Anfrage "Zentrale Abschlussarbeiten ESA / MSA" (#9370) möchte ich mich berichtigen. fragdenstaat.de hat in meiner Anfrage einige Sätze vergessen. Der Korrekte Text lautet selbestverständlich: Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden sie mir die Zentralen Abschlussarbeiten 2015 in den Fächern: -Mathematik -Deutsch -Englisch für den Ersten Allgemeinbildenen Schulabschluss sowie den Mittleren Schulabschluss zu. Ich bitte um eine zusendung der Arbeiten zum frühst möglichen Termin, möchte allerdings um eine kurze Eingangsbestätigung bitten. (...) Ich bitte diesen Fehler zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Ihre Anfrage Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüß…
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,

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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
AW: Ihre Anfrage Sehr geehrtAntragsteller/in die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass Ihrem Antrag in der vorli…
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Sehr geehrtAntragsteller/in die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass Ihrem Antrag in der vorliegenden Form nicht statt gegeben werden kann. Wie wir Ihnen bereits zu Ihrer vorigen Anfrage schrieben, unterliegen die zentralen Abschlussarbeiten einem besonderen Amtsgeheimnis, und können daher nicht vor den Prüfungsterminen öffentlich bekannt gegeben werden (vgl. die Ausführungen zu Ziffer 3 des Erlasses des Bildungsministeriums vom 2. Okt. 2014 (NBl. MSB. Schl.-H. S. 299)). Gemäß Ziffer 3.3 des Erlasses des Bildungsministeriums vom 2. Okt. 2014 (NBl. MSB. Schl.-H. S. 300) dürfen auch nach dem Prüfungstermin die Prüfungsaufgaben im laufenden Schuljahr nicht im regulären Unterricht verwendet werden, um z. B. Prozesse der Bewertung und Notenfindung nicht zu gefährden. Insoweit besteht das überwiegende Interesse an einer Nichtöffentlichmachung bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens (Tag der Zeugnisausgabe) fort. Mit freundlichen Grüßen