Zentrale Klausuren am Ende der EF und Abiturprüfungen

Die Aufgaben, Erwartungshorizonte, Lösungen und sonstigen Lehrerhinweise in dem Fach Mathematik für alle Zentralen Klausuren am Ende der Einführungsphase (seit diese geschrieben werden) in Nordrhein-Westfalen.

Sowie die Aufgaben, Erwartungshorizonte, Lösungen und sonstigen Lehrerhinweise in den Fächern Biologie und Gesundheit für alle Abitur- und Fachabiturprüfungen am Berufskolleg, einschließlich der Probeklausuren (seit diese geschrieben werden) in Nordrhein-Westfalen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juli 2019
  • Frist
    14. August 2019
  • 0 Follower:innen
Robina Schulz
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Robina Schulz
Betreff
Zentrale Klausuren am Ende der EF und Abiturprüfungen [#157724]
Datum
12. Juli 2019 10:59
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufgaben, Erwartungshorizonte, Lösungen und sonstigen Lehrerhinweise in dem Fach Mathematik für alle Zentralen Klausuren am Ende der Einführungsphase (seit diese geschrieben werden) in Nordrhein-Westfalen. Sowie die Aufgaben, Erwartungshorizonte, Lösungen und sonstigen Lehrerhinweise in den Fächern Biologie und Gesundheit für alle Abitur- und Fachabiturprüfungen am Berufskolleg, einschließlich der Probeklausuren (seit diese geschrieben werden) in Nordrhein-Westfalen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robina Schulz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Robina Schulz
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
12. Juli 2019 11:08
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Robina Schulz
AW: Empfangsbestätigung [#157724] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zentra…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Robina Schulz
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#157724]
Datum
6. September 2019 16:21
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zentrale Klausuren am Ende der EF und Abiturprüfungen“ vom 12.07.2019 (#157724) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Robina Schulz Anfragenr: 157724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Frau Schulz, in den Dokumenten in der Anlage finden Sie die entsprechenden Aufgaben der ZKE. Über …
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Zentrale Klausuren am Ende der EF und Abiturprüfungen [#157724]
Datum
9. September 2019 10:23
Status

Verschlusssache Prüfung: Urheberrecht

Die Behörde untersagt offenbar die Veröffentlichung der Dokumente. Sie dürfen daher nicht veröffentlicht werden. Privatkopien für deine Mitschüler*innen und andere sind aber erlaubt!

Nicht-öffentliche Anhänge:
ZKE_2011_M.pdf
1,7 MB
ZKE_2012_M.pdf
3,6 MB
ZKE_2013_M.pdf
1,5 MB
ZKE_2014_M.pdf
1,3 MB
ZKE_2015_M.pdf
650,4 KB
ZKE_2016_M.pdf
1,1 MB
ZKE_2017_M.pdf
3,2 MB
ZKE_2018_M.pdf
756,4 KB
ZKE_2019_M.pdf
1,6 MB
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805 Bytes
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908 Bytes
image004.jpg
882 Bytes


Sehr geehrte Frau Schulz, in den Dokumenten in der Anlage finden Sie die entsprechenden Aufgaben der ZKE. Über die Aufgaben des Berufskollegs erhalten Sie gesondert Nachricht. Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden können. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen erfüllt damit seine Pflichten aus dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Unterlagen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Ministerium für Schule und Bildung vervielfältigen oder an Dritte weitergeben, und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, zum Beispiel im Internet. Dies würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten. Sollten Sie die Dokumente in ausgedruckter Form wünschen, benötige ich von Ihnen eine entsprechende Mitteilung. In diesem Fall würde, so wie für derartige Fälle geregelt, für Druck, Versand und Arbeitsaufwand eine Gebühr entsprechend der VerwGebO IFG NRW erhoben. Mit freundlichen Grüßen