Zentrale Klausuren am Ende der EF

Die Aufgaben, Erwartungshorizonte, Lösungen und sonstigen Lehrerhinweise in den Fächern Deutsch und Mathematik für alle Zentralen Klausuren am Ende der Einführungsphase (seit diese geschrieben werden) in Nordrhein-Westfalen.

Sollten Sie zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage einige Dokumente zu den aktuellen Klausuren noch nicht zusenden können, bitte ich um die frühestmögliche Zusendung sobald diese möglich ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juni 2019
  • Frist
    9. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zentrale Klausuren am Ende der EF [#149434]
Datum
7. Juni 2019 22:43
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufgaben, Erwartungshorizonte, Lösungen und sonstigen Lehrerhinweise in den Fächern Deutsch und Mathematik für alle Zentralen Klausuren am Ende der Einführungsphase (seit diese geschrieben werden) in Nordrhein-Westfalen. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage einige Dokumente zu den aktuellen Klausuren noch nicht zusenden können, bitte ich um die frühestmögliche Zusendung sobald diese möglich ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
7. Juni 2019 22:48
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 07.06.2019. In den Dokumenten in der Anlage fi…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Zentrale Klausuren am Ende der EF [#149434]
Datum
14. Juni 2019 10:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
ZKE_2011_D.pdf
79,9 KB
ZKE_2011_M.pdf
1,7 MB
ZKE_2012_D.pdf
86,2 KB
ZKE_2012_M.pdf
3,6 MB
ZKE_2013_D.pdf
546,6 KB
ZKE_2013_M.pdf
1,5 MB
ZKE_2014_D.pdf
1,0 MB
ZKE_2014_M.pdf
1,3 MB
ZKE_2015_D.pdf
198,7 KB
ZKE_2015_M.pdf
650,4 KB
ZKE_2016_D.pdf
261,8 KB
ZKE_2016_M.pdf
1,1 MB
ZKE_2017_D.pdf
234,5 KB
ZKE_2017_M.pdf
3,2 MB
ZKE_2018_D.pdf
709,2 KB
ZKE_2018_M.pdf
756,4 KB
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 07.06.2019. In den Dokumenten in der Anlage finden Sie die entsprechenden Aufgaben. Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden können. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen erfüllt damit seine Pflichten aus dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Unterlagen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Ministerium für Schule und Bildung vervielfältigen oder an Dritte weitergeben, und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, zum Beispiel im Internet. Dies würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten. Sollten Sie die Dokumente in ausgedruckter Form wünschen, benötige ich von Ihnen eine entsprechende Mitteilung. In diesem Fall würden Ihnen, so wie für derartige Fälle geregelt, die Kosten für Druck, Versand und Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mir ausdrücklich für die sehr zügige Antwort auf meine Anfrage. Da die …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zentrale Klausuren am Ende der EF [#149434]
Datum
21. Juni 2019 23:27
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mir ausdrücklich für die sehr zügige Antwort auf meine Anfrage. Da die Zentralen Klausuren 2019 mittlerweile auch abgeschlossen sind, bitte ich auch um die Zusendung dieser im selben Umfang wie bei den bisherigen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149434 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ich bin zurzeit nicht im MSB zu erreichen. Ihre Mail wird nicht automatisch weitergeleitet. In dringenden Angeleg…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Automatische Antwort: Zentrale Klausuren am Ende der EF [#149434]
Datum
21. Juni 2019 23:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Ich bin zurzeit nicht im MSB zu erreichen. Ihre Mail wird nicht automatisch weitergeleitet. In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Gr??en

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Anfrage vom 21.06.2019. In den Dokumenten in der Anlage finde…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Zentrale Klausuren am Ende der EF [#149434]
Datum
2. August 2019 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen

Verschlusssache Prüfung: Urheberrecht

Die Behörde untersagt offenbar die Veröffentlichung der Dokumente. Sie dürfen daher nicht veröffentlicht werden. Privatkopien für deine Mitschüler*innen und andere sind aber erlaubt!

Nicht-öffentliche Anhänge:
ZKE_2019_D.pdf
526,7 KB
ZKE_2019_M.pdf
1,6 MB
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Anfrage vom 21.06.2019. In den Dokumenten in der Anlage finden Sie die entsprechenden Aufgaben. Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden können. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen erfüllt damit seine Pflichten aus dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Unterlagen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Ministerium für Schule und Bildung vervielfältigen oder an Dritte weitergeben, und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, zum Beispiel im Internet. Dies würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten. Sollten Sie die Dokumente in ausgedruckter Form wünschen, benötige ich von Ihnen eine entsprechende Mitteilung. In diesem Fall würden Ihnen, so wie für derartige Fälle geregelt, die Kosten für Druck, Versand und Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt. Mit freundlichen Grüßen