Zentrales Verzeichnis der internen Verbandsabzeichen der Bundeswehr

Auf Seite 153 der Zentralvorschrift A1-2630/0-9804, in der Version 2 vom 01.10.2019 unter der Fußnote 107 ist ein Link des Zentrales Verzeichnisses der internen Verbandsabzeichen der Bundeswehr angegeben, dieser hat kein Ziel. Können Sie mir einen Zugang zu diesem Verzeichnis nennen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Januar 2021
  • Frist
    23. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf Seite 153 der Z…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zentrales Verzeichnis der internen Verbandsabzeichen der Bundeswehr [#209188]
Datum
20. Januar 2021 15:46
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf Seite 153 der Zentralvorschrift A1-2630/0-9804, in der Version 2 vom 01.10.2019 unter der Fußnote 107 ist ein Link des Zentrales Verzeichnisses der internen Verbandsabzeichen der Bundeswehr angegeben, dieser hat kein Ziel. Können Sie mir einen Zugang zu diesem Verzeichnis nennen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209188 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209188/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1527 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 20.01.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Zentrales Verzeichnis der internen Verbandsabzeichen der Bundeswehr [#209188]
Datum
22. Januar 2021 08:57
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1527 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 20.01.2021 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 20. Januar 2021 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1527 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zentrales Verzeichnis der internen Verbandsabze…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Zentrales Verzeichnis der internen Verbandsabzeichen der Bundeswehr [#209188]
Datum
23. Februar 2021 22:32
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zentrales Verzeichnis der internen Verbandsabzeichen der Bundeswehr“ vom 20.01.2021 (#209188) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209188 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209188/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1527 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Ant…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Zentrales Verzeichnis der internen Verbandsabzeichen der Bundeswehr [#209188]
Datum
17. Juni 2021 12:13
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1527 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 20. Januar 2021 Sehr Antragsteller/in ich bedanke mich für Ihre Email vom 20. Januar 2021 und entschuldige mich für die Verzögerungen bei der Bearbeitung. Ursächlich hierfür ist einerseits der Umstand, dass auch innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung - bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Corona-Krise - zahlreiche Personen nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung stehen, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen und Personalwechsel für weitere Verzögerungen, so dass über Ihren Antrag leider noch nicht entschieden werden konnte. Die bisherige Prüfung Ihrer Anfrage ergab, dass die von Ihnen beantragte Informationsbereitstellung nicht ohne Weiteres möglich ist. Ich habe daher die zuständige Fachstelle noch einmal gebeten, die rechtlichen und und insbesondere technischen Herausgabemöglichkeiten der gewünschten Informationen zu prüfen. Sobald die Ergebnisse vorliegen, komme ich schnellstmöglich auf Ihr Anliegen zurück und bitte Sie bis dahin freundlich noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1527 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Ant…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Zentrales Verzeichnis der internen Verbandsabzeichen der Bundeswehr [#209188]
Datum
29. Juni 2021 15:50
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1527 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 20. Januar 2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 20. Januar 2021 (Bezug). Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Mit Ihrem Antrag baten Sie um Zusendung eines Zugangs zu dem zentralen Verzeichnis der internen Verbandsabzeichen der Bundeswehr . Ein entsprechender Link sei auf Seite 153 der Zentralvorschrift A 1-2630/0-9804 "Anzugsordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr" Nr. 532, Fußnote 107 angegeben. Dieser habe jedoch kein Ziel. Der von Ihnen benannte Link führt zu einer Seite im Wiki-Service Bw. Ein Zugang zu diesem Link kann Ihnen leider nicht ermöglicht werden. Die Zentralvorschrift A1-2630/0-9804 ist zwar selbst als "offen" eingestuft. Der in der Fußnote 107 hinterlegte Link führt jedoch zu Inhalten, die zum Teil als "VS- Nur für den Dienstgebrauch" (VS-NfD) eingestuft sind. Eine Nutzung des Verzeichnisses durch Personen außerhalb der Bundeswehr ist daher nicht vorgesehen. Ein partieller Zugriff auf offene, also nicht VS-NfD eingestufte Inhalte, ist nicht möglich, da dies technisch nicht umgesetzt werden kann. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass der von Ihnen erbetene Zugang zu dem zentralen Verzeichnis der internen Verbandsabzeichen der Bundeswehr nicht ermöglicht werden kann. Für die Bearbeitungsverzögerung bitte ich ebenso nochmals um Nachsicht. Mit freundlichen Grüßen