Zentralklausuren

Alle zentral gestellten Klausuren der Fächer Deutsch und Biologie für die Jahrgangsstufen EF, Q1 und Q2. Jeweils für Grund- und Leistungskurs, seit dem Jahr 2007. Vielen Dank.

Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/35293

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. April 2019
  • Frist
    7. Mai 2019
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Die Anfrage „Zentralklausuren“ hat Dokumente erhalten, die wir nicht veröffentlichen dürfen. Allerdings kann jede Person Zugang zu diesen Dokumenten erhalten, indem sie diese selbst hier anfragt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zentralklausuren [#113045]
Datum
3. April 2019 21:53
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle zentral gestellten Klausuren der Fächer Deutsch und Biologie für die Jahrgangsstufen EF, Q1 und Q2. Jeweils für Grund- und Leistungskurs, seit dem Jahr 2007. Vielen Dank. Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/35293
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in anonyme Anfragen werden grundsätzlich nicht beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Zentralklausuren [#113045]
Datum
15. Mai 2019 13:55
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in anonyme Anfragen werden grundsätzlich nicht beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zentralklausuren“ vom 03.04.2019 (#113045) wurde…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zentralklausuren [#113045]
Datum
15. Mai 2019 22:16
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zentralklausuren“ vom 03.04.2019 (#113045) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 113045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde am 15.05.2019 dahingehend beantwortet, dass anonyme Anfragen eb…
Von
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Zentralklausuren [#113045]
Datum
16. Mai 2019 07:53
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde am 15.05.2019 dahingehend beantwortet, dass anonyme Anfragen eben nicht bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zentralklausuren“ vom 03.04.2019 (#113045) wurde…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zentralklausuren [#113045]
Datum
16. Mai 2019 22:12
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zentralklausuren“ vom 03.04.2019 (#113045) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 113045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Fehler bei der Nachrichtenzustellung an folgende Empfänger oder Gruppen: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mai…
Von
Behörde
Betreff
Unzustellbar: AW: Zentralklausuren [#113045]
Datum
16. Mai 2019 22:18
Status
Warte auf Antwort
Fehler bei der Nachrichtenzustellung an folgende Empfänger oder Gruppen: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Das Postfach des Empfängers ist voll und kann zurzeit keine Nachrichten annehmen. Versuchen Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch mal, die Nachricht zu senden, oder wenden Sie sich direkt an den Empfänger. Die folgende Organisation hat Ihre Nachricht abgelehnt: ExchMBX1.msw.nrw.de. Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zentralklausuren“ vom 03.04.2019 (#113045) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zentralklausuren“ vom 03.04.2019 (#113045) wurde…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unzustellbar: AW: Zentralklausuren [#113045]
Datum
5. Juli 2019 00:04
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zentralklausuren“ vom 03.04.2019 (#113045) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 60 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 113045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zentralklausuren“ vom 03.04.2019 (#113045) wurde…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unzustellbar: AW: Zentralklausuren [#113045]
Datum
30. Juli 2020 03:01
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zentralklausuren“ vom 03.04.2019 (#113045) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 451 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 113045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/113045/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Zentralklausuren“ [#113045] [#113045]
Datum
30. Juli 2020 03:39
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/113045/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde anonyme Auskünfte verweigert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 113045.pdf - 2019-05-15_1-image001.png - 2019-05-15_1-image002.png - 2019-05-15_1-image003.png - 2019-05-15_1-image004.jpg - 2019-05-16_1-image001.png - 2019-05-16_1-image002.png - 2019-05-16_1-image003.png - 2019-05-16_1-image004.jpg Anfragenr: 113045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/113045/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 30.07.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Zentralklausuren“ [#113045] [#113045]
Datum
30. Juli 2020 13:02
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 30.07.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 3.4.2019 Ihr Antrag auf Informationszugang zu Zentralklausuren Aktenzeichen:…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 3.4.2019
Datum
6. August 2020 15:11
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag auf Informationszugang zu Zentralklausuren Aktenzeichen: 209.2.3.1.6-6889/20 ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre mail vom 30.7., in der Sie mich um Vermittlung bitten. Zu der Frage der anonymen Antragstellung vertreten wir eine andere Auffassung als die Landesregierung. Aufgrund dieses bestehenden Dissenses sehen wir aktuell kein Fortkommen bei solchen Vermittlungsersuchen. Gerne möchte ich Sie jedoch auf ein am VG Köln anhängiges Verfahren (13 K 1189/20) hinweisen, welchem zwar das IFG des Bundes zu Grunde liegt, es jedoch um dieselbe Frage geht: https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-zu-pfeilabschussgeraten/; hier hat das BMI gegen den Bescheid des BfDI (https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Antragsteller/in/AccessforoneAccessforall/2020/2020-Bescheid-BMI-Anweisung.html) Klage erhoben. In diesem Verfahren geht es - genau wie auch in Ihrem - um die Frage, ob die öffentliche Stelle auch dann einen Namen bzw. eine Postanschrift des Antragstellers verlangen kann, wenn weder Gebühren erhoben werden noch eine (teilweise) Ablehnung des Antrags erfolgen sollen. Angesichts dieses vor dem VG Köln anhängigen Verfahrens empfehle ich Ihnen, dessen Ausgang abzuwarten bzw. falls Ihnen an der raschen Beantwortung Ihres Antrags gelegen ist, dem Schulministerium Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 3.4.2019 [#113045] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreih…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 3.4.2019 [#113045]
Datum
15. August 2020 16:02
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zentralklausuren“ vom 03.04.2019 (#113045) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 467 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 113045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/113045/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir…
Von
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
15. August 2020 16:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in in dem Dokument in der Anlage finden Sie einen Link zu einem herunterladbaren Archi…
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Sehr geehrteAntragsteller/in in dem Dokument in der Anlage finden Sie einen Link zu einem herunterladbaren Archiv, das mit dem ebenfalls enthaltenen Passwort geöffnet werden kann. Der Link ist bis zum 30.09.2020 gültig. Eine Weitergabe der Zugangsdaten ist nicht zulässig, bei mehrfachen Downloads wird der Link gesperrt. Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden können. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Unterlagen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Ministerium für Schule und Bildung vervielfältigen oder an Dritte weitergeben, und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, zum Beispiel im Internet. Dies würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten. Sollten Sie die Dokumente in ausgedruckter Form wünschen, benötige ich von Ihnen eine entsprechende Mitteilung. In diesem Fall würde, so wie für derartige Fälle geregelt, für Druck, Versand und Arbeitsaufwand eine Gebühr entsprechend der VerwGebO IFG NRW erhoben. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in in dem Dokument in der Anlage finden Sie einen Link zu einem herunterladbaren Archi…
Von
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Zentralklausuren [#59836]
Datum
20. August 2020 12:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
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