Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-3 Militärische Formen und Feiern der Bundeswehr

Guten Tag, bitte senden Sie mir die neuste Ausgabe der Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-3 Militärische Formen und Feiern der Bundeswehr zu.
Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. September 2022
  • Frist
    1. November 2022
  • 2 Follower:innen
Kevin Schulze
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag, bitte …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Kevin Schulze
Betreff
Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-3 Militärische Formen und Feiern der Bundeswehr [#259882]
Datum
29. September 2022 18:22
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, bitte senden Sie mir die neuste Ausgabe der Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-3 Militärische Formen und Feiern der Bundeswehr zu. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kevin Schulze Anfragenr: 259882 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259882/ Postanschrift Kevin Schulze << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kevin Schulze
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V287 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 29. Se…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG / Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-3 Militärische Formen und Feiern der Bundeswehr [#259882]
Datum
4. Oktober 2022 15:13
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V287 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 29. September 2022 (s.u.) Sehr geehrter Herr Schulze, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 29. September 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V287 bearbeitet. Im Auftrag Selleske ____________________________________________________________ Ninette Selleske ____________________________________________________________ R I 1 Bundesministerium der Verteidigung Stauffenbergstraße 18, 10785 Berlin Telefon: +49 (0) 30 2004-23819 Bundeswehrkennzahl: 3400 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> cc: <<E-Mail-Adresse>> Internet: https://www.bmvg.de Von: "Kevin Schulze [#259882]" <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 29.09.2022 18:22 Betreff: Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-3 Militärische Formen und Feiern der Bundeswehr [#259882] Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag, bitte senden Sie mir die neuste Ausgabe der Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-3 Militärische Formen und Feiern der Bundeswehr zu. Vielen Dank Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V287 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 29. Se…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG / Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-3 Militärische Formen und Feiern der Bundeswehr [#259882]
Datum
3. November 2022 07:53
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V287 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 29. September 2022 (s.u.) Sehr geehrter Herr Schulze, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 29. September 2022 (Bezug). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Kevin Schulze
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-3 Militärische F…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Kevin Schulze
Betreff
AW: IFG / Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-3 Militärische Formen und Feiern der Bundeswehr [#259882]
Datum
28. November 2022 19:12
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-3 Militärische Formen und Feiern der Bundeswehr“ vom 29.09.2022 (#259882) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Kevin Schulze

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V287 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr A…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG / Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-3 Militärische Formen und Feiern der Bundeswehr [#259882]
Datum
30. November 2022 09:41
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V287 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 29. September 2022 (s.u.) Sehr geehrter Herr Schulze, ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 29. September 2022 (Bezug). Wie erbeten, übersende ich Ihnen die von Ihnen gewünschte Vorschrift "Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-3 Militärische Formen und Feiern der Bundeswehr". Bei der Vorschrift handelt es sich um die derzeit gültige Fassung. Voraussichtlich wird jedoch im nächsten Jahr 2023 eine überarbeitete Neufassung der Vorschrift in Kraft treten. Mit freundlichen Grüßen

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