Zentralstelle der Länder für Gesundheit schrieb mir Sie seien zuständig - verbotene Medikamente noch im Umlauf

Ich habe von der ZLG erfahren, dass Sie und noch eine weitere Behörde zuständig sind. Ich kopiere der Einfachheit halber direkt meine Fragen an die ZLG mit deren Antwort hier hinein.

Betreff Von der EU verbotene Arzneimmittel sind noch immer in der BRD im Umlauf - wieso? [#8103]
Datum 1. Dezember 2014 09:09:56
An Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Es geht um von der EU bereits im Jahr 2001 verbotene Arzneimittel - in diesem Fall Psychopharmaka. Ich zitiere also die EU, das DIMDI und die Drogenbeautragte und weise hier schon mal auf die Rabattverträge-Manie hin und etwaige Korruption.

Infos des höchsten Europäischen Gerichtshofes

Erst kürzlich entschied das höchste EU-Gericht über diese Mittelchen, die in Wahrheit nun mal nur Drogen sind. Alle "Medikamente", die im Beipackzettel als psychtrop oder psychoaktiv bezeichnet werden, sind in Wahrheit Rauschmittel und drogenidentisch. Sie haben keinerlei wahre Heilfunktion.

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=154827&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1..

(...) Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Vierte Kammer) für Recht erkannt:

Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel in der durch die Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass davon Stoffe wie die in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden nicht erfasst werden, deren Wirkungen sich auf eine schlichte Beeinflussung der physiologischen Funktionen beschränken, ohne dass sie geeignet wären, der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar zuträglich zu sein, die nur konsumiert werden, um einen Rauschzustand hervorzurufen, und die dabei gesundheitsschädlich sind.

[und weiter oben steht] 14 Die besagten synthetischen Cannabinoide waren von der Pharmaindustrie in vorexperimentellen Studien getestet worden. Die Testreihen wurden bereits in der ersten experimentell-pharmakologischen Phase abgebrochen, da die gesundheitlichen Effekte, die man sich von diesen Stoffen versprach, nicht erzielt werden konnten und erhebliche Nebenwirkungen aufgrund der psychoaktiven Wirksamkeit der Stoffe zu erwarten waren. ...

24 Der Bundesgerichtshof hat beschlossen, die Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof jeweils folgende Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen: Ist Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/83 dahin auszulegen,

dass Stoffe oder Stoffzusammensetzungen im Sinne dieser Vorschrift, die die menschlichen physiologischen Funktionen lediglich beeinflussen – also nicht wiederherstellen oder korrigieren –, nur dann als Arzneimittel anzusehen sind, wenn sie einen therapeutischen Nutzen haben oder jedenfalls eine Beeinflussung der körperlichen Funktionen zum Positiven hin bewirken?

Fallen mithin Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die allein wegen ihrer – einen Rauschzustand hervorrufenden – psychoaktiven Wirkungen konsumiert werden und dabei einen jedenfalls gesundheitsgefährdenden Effekt haben, nicht unter den Arzneimittelbegriff der Richtlinie 2001/83

Auszug-Ende

Justizministerium und das Verbraucherschutzministerium von Rheinland-Pfalz Es gibt übrigens eine Verfügung für Patienten in http://www.mjv.rlp.de/binarywriterservlet?imgUid=17d39f74-a874-8013-3e2d-cf9f9d3490ff&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111

Also auf der offiziellen Webseite des Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Ein Punkt der Willenserklärung / Verfügung heißt:

- bewussteinsdämpfende Mittel zur Beschwerdelinderung, wenn alle sonstigen medizinischen Möglichkeiten zur Schmerz- und Symptomkontrolle versagen. Die Möglichkeit einer Verkürzung meiner Lebenszeit nehme ich in Kauf.

Auch Rheinland-Pfalz erkannte, das Zeug tötet.

http://drogenbeauftragte.de/drogen-und-sucht/medikamente/situation-in-deutschland.html

Artikel Medikamente: Situation in Deutschland

Schädlicher Gebrauch und Abhängigkeit von Medikamenten, die auf die Psyche wirken (psychotrop), sind in Deutschland weit verbreitet und werden in der medizinischen Versorgung bislang unzureichend erkannt und behandelt. Nach Schätzungen sind zwischen 1,4 und 1,9 Mio. Erwachsene medikamentenabhängig. Es sind mehr ältere Menschen und mehr Frauen als Männer betroffen. (...)

So sollte die Anwendung und Empfehlung von psychotropen Medikamenten der 4K-Regel folgen: Klare Indikation, kleinste notwendige Dosis, kurze Anwendung und kein abruptes Absetzen. Studien zeigen jedoch, dass dies oft nicht geschieht. (...)

Alle psychotropen Arzneimittel wie Schlafmittel und Tranquilizer vom Benzodiazepin-Typ, zentral wirkende Schmerzmittel, codeinhaltige Medikamente oder auch Psychostimulantien sind rezeptpflichtig. Die Prävention von Missbrauch und Abhängigkeit muss bereits bei der indikations- und dauergerechten Verordnung des Präparates beginnen. Ärztinnen und Ärzte tragen daher eine besondere Verantwortung. Großes Engagement ist ebenfalls von Apothekerinnen und Apothekern bei der Beratung zur Medikamenteneinnahme notwendig. (...)

Innerhalb dieser Arzneimittelklasse werden psychotrope Substanzen als potenziell suchtfördernd angesehen.

Auszug-Ende

http://dejure.org/gesetze/AEUV/288.html

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Sechster Teil - Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften (Art. 223 - 334) Titel I - Vorschriften über die Organe (Art. 223 - 309) Kapitel 2 - Rechtsakte der Union, Annahmeverfahren und sonstige Vorschriften (Art. 288) Abschnitt 1 - Die Rechtsakte der Union (Art. 288 - 292) Artikel 288 (ex-Artikel 249 EGV)

Für die Ausübung der Zuständigkeiten der Union nehmen die Organe Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen an. Die Verordnung hat allgemeine Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Die Richtlinie ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet wird, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel. Beschlüsse sind in allen ihren Teilen verbindlich. Sind sie an bestimmte Adressaten gerichtet, so sind sie nur für diese verbindlich. Auszug-Ende

http://www.dimdi.bund.de/dynamic/de/klassi/downloadcenter/icd-10-gm/vorschlaege/vorschlaege2014/006-icd-traumabelastung-baemayr.pdf

(Seite 3)
Die durch eine kumulierend wirkende psychische Gewalt verursachte „kumulative traumatische Belastungsstörung" (KTBS) (z.B. Mobbingsyndrom, Stalkingsyndrom usw.) ist in der Kategorie F 43 „Reaktion auf schwere Belastung" nicht repräsentiert, obwohl sie erfahrungsgemäß deutlich häufiger zu beobachten ist als die „akute Belastungsreaktion" (F43.0), die „posttraumatische Belastungsstörung" (F43.1) und die Anpassungsstörung (F43.2). Da hierdurch wertvolle Informationen im therapeutischen und gutachterlichen Bereich nicht berücksichtigt werden können, kommt es häufig zu Fehldiagnosen, teils mit bagatellisierendem, teils mit stigmatisierendem Charakter. (...)

Eine kumulierend wirkende psychische Gewalt ist kein geringer Belastungsfaktor, sondern Psychoterror (Seite 6)

(Seite 7) Da haben sich schon Gutachter von Mobbing-Opfern selbst bis zu paranoiden Störungen verstiegen, aufgrund deren Fehlbegutachtungen z.B. vier Steuerfahnder in den vorzeitigen Ruhestandentlassen wurden (8) oder gar für Jahre in einer psychiatrischen Klinik weggesperrt werden (Fall Mollath) Fehlentscheidungen finden sich gehäuft bei Beendigungen der AU oder Zwangsrehabilitationen durch den MDK.

Auszug-Ende

Ich hoffe, Sie haben alle Links in voller Länge gesehen, denn manchmal frisst das System die Links auf. So - nun ist klar, dass Psychopharmaka, die in Wahrheit alle psychotrop sind, in Wahrheit verboten sind. Die Schizophrenie ist übrigens eine Infektionskrankheit meist Rinderwahn mit Herpes, deshalb hatte auch das DIMDI die ICD Klassizifierungsbehörde, erkannt, dass Psychiater eine "Macke" haben und in Wahrheit die Psychopathen sind.

Also wieso gibt es noch immer trotz EU Psychopharmaka, die in Wahrheit alle drogenidentisch sind. Gibt es Info über Bestechungsgelder? Der Spiegel hatte mal was darüber berichtet. Ärzte meinen ja als "Götter in Weiß" nicht für Korruption oder Bestechung belangt werden zu können. Diese Anfrage erfolgt auch im Rahmen meiner Presserecherche.

Von Dr. Léonie Zimmermann – Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ändern)
Betreff Von der EU verbotene Arzneimmittel sind noch immer in der BRD im Umlauf - Ihre Anfrage vom 1. Dezember
Datum 19. Dezember 2014 09:57:15
Anhänge

WGVonderEUverboteneArzneimmittelsindn.eml
(15,4 KB)

Sehr geehrt e Frau << Antragsteller:in >>,

danke für Ihre anliegende Anfrage vom 1. Dezember 2014, die ich wie folgt beantworten möchte.

Die ZLG ist weder für die Einstufung von Produkten als Arznei- oder Betäubungsmittel, deren Zulassung noch für die Überwachung des Verkehrs mit solchen Produkte zuständig, weshalb wir Ihre Fragen nicht beantworten können. Für die Zulassung von Produkten als Arzneimittel bzw. verkehrsfähiges Betäubungsmittel ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (www.bfarm.de<http://www.bfarm.de>) zuständig.

Die Überwachung des Arzneimittelverkehrs ist eine Zuständigkeit der Länderbehörden, die Sie auf unserer Webseite finden unter: https://www.zlg.de/arzneimittel/deutschland/laenderbehoerden.html . Die örtliche Zuständigkeit richtet sich danach, wo die Arznei- bzw. Betäubungsmittel in den Verkehr gebracht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Léonie Zimmermann
ZLG Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Heinrich-Böll-Ring 10 53119 Bonn
Tel.: +49 228 97794-40 Fax: +49 228 97794-44
E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>
Web: https://www.zlg.de

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Also lautet meine Frage, wieso sind verbotene Psychopharmaka noch im Umlauf und über Apotheken und Ärzten erhältlich? Die originäre Gesetzgebung ist von 2001 der EU.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Dezember 2014
  • Frist
    24. Januar 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zentralstelle der Länder für Gesundheit schrieb mir Sie seien zuständig - verbotene Medikamente noch im Umlauf [#8204]
Datum
23. Dezember 2014 09:31
An
Gesundheitsamt Duisburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe von der ZLG erfahren, dass Sie und noch eine weitere Behörde zuständig sind. Ich kopiere der Einfachheit halber direkt meine Fragen an die ZLG mit deren Antwort hier hinein. Betreff Von der EU verbotene Arzneimmittel sind noch immer in der BRD im Umlauf - wieso? [#8103] Datum 1. Dezember 2014 09:09:56 An Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es geht um von der EU bereits im Jahr 2001 verbotene Arzneimittel - in diesem Fall Psychopharmaka. Ich zitiere also die EU, das DIMDI und die Drogenbeautragte und weise hier schon mal auf die Rabattverträge-Manie hin und etwaige Korruption. Infos des höchsten Europäischen Gerichtshofes Erst kürzlich entschied das höchste EU-Gericht über diese Mittelchen, die in Wahrheit nun mal nur Drogen sind. Alle "Medikamente", die im Beipackzettel als psychtrop oder psychoaktiv bezeichnet werden, sind in Wahrheit Rauschmittel und drogenidentisch. Sie haben keinerlei wahre Heilfunktion. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=154827&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1.. (...) Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Vierte Kammer) für Recht erkannt: Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel in der durch die Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass davon Stoffe wie die in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden nicht erfasst werden, deren Wirkungen sich auf eine schlichte Beeinflussung der physiologischen Funktionen beschränken, ohne dass sie geeignet wären, der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar zuträglich zu sein, die nur konsumiert werden, um einen Rauschzustand hervorzurufen, und die dabei gesundheitsschädlich sind. [und weiter oben steht] 14 Die besagten synthetischen Cannabinoide waren von der Pharmaindustrie in vorexperimentellen Studien getestet worden. Die Testreihen wurden bereits in der ersten experimentell-pharmakologischen Phase abgebrochen, da die gesundheitlichen Effekte, die man sich von diesen Stoffen versprach, nicht erzielt werden konnten und erhebliche Nebenwirkungen aufgrund der psychoaktiven Wirksamkeit der Stoffe zu erwarten waren. ... 24 Der Bundesgerichtshof hat beschlossen, die Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof jeweils folgende Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen: Ist Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/83 dahin auszulegen, dass Stoffe oder Stoffzusammensetzungen im Sinne dieser Vorschrift, die die menschlichen physiologischen Funktionen lediglich beeinflussen – also nicht wiederherstellen oder korrigieren –, nur dann als Arzneimittel anzusehen sind, wenn sie einen therapeutischen Nutzen haben oder jedenfalls eine Beeinflussung der körperlichen Funktionen zum Positiven hin bewirken? Fallen mithin Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die allein wegen ihrer – einen Rauschzustand hervorrufenden – psychoaktiven Wirkungen konsumiert werden und dabei einen jedenfalls gesundheitsgefährdenden Effekt haben, nicht unter den Arzneimittelbegriff der Richtlinie 2001/83 Auszug-Ende Justizministerium und das Verbraucherschutzministerium von Rheinland-Pfalz Es gibt übrigens eine Verfügung für Patienten in http://www.mjv.rlp.de/binarywriterservlet?imgUid=17d39f74-a874-8013-3e2d-cf9f9d3490ff&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111 Also auf der offiziellen Webseite des Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Ein Punkt der Willenserklärung / Verfügung heißt: - bewussteinsdämpfende Mittel zur Beschwerdelinderung, wenn alle sonstigen medizinischen Möglichkeiten zur Schmerz- und Symptomkontrolle versagen. Die Möglichkeit einer Verkürzung meiner Lebenszeit nehme ich in Kauf. Auch Rheinland-Pfalz erkannte, das Zeug tötet. http://drogenbeauftragte.de/drogen-und-sucht/medikamente/situation-in-deutschland.html Artikel Medikamente: Situation in Deutschland Schädlicher Gebrauch und Abhängigkeit von Medikamenten, die auf die Psyche wirken (psychotrop), sind in Deutschland weit verbreitet und werden in der medizinischen Versorgung bislang unzureichend erkannt und behandelt. Nach Schätzungen sind zwischen 1,4 und 1,9 Mio. Erwachsene medikamentenabhängig. Es sind mehr ältere Menschen und mehr Frauen als Männer betroffen. (...) So sollte die Anwendung und Empfehlung von psychotropen Medikamenten der 4K-Regel folgen: Klare Indikation, kleinste notwendige Dosis, kurze Anwendung und kein abruptes Absetzen. Studien zeigen jedoch, dass dies oft nicht geschieht. (...) Alle psychotropen Arzneimittel wie Schlafmittel und Tranquilizer vom Benzodiazepin-Typ, zentral wirkende Schmerzmittel, codeinhaltige Medikamente oder auch Psychostimulantien sind rezeptpflichtig. Die Prävention von Missbrauch und Abhängigkeit muss bereits bei der indikations- und dauergerechten Verordnung des Präparates beginnen. Ärztinnen und Ärzte tragen daher eine besondere Verantwortung. Großes Engagement ist ebenfalls von Apothekerinnen und Apothekern bei der Beratung zur Medikamenteneinnahme notwendig. (...) Innerhalb dieser Arzneimittelklasse werden psychotrope Substanzen als potenziell suchtfördernd angesehen. Auszug-Ende http://dejure.org/gesetze/AEUV/288.html Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Sechster Teil - Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften (Art. 223 - 334) Titel I - Vorschriften über die Organe (Art. 223 - 309) Kapitel 2 - Rechtsakte der Union, Annahmeverfahren und sonstige Vorschriften (Art. 288) Abschnitt 1 - Die Rechtsakte der Union (Art. 288 - 292) Artikel 288 (ex-Artikel 249 EGV) Für die Ausübung der Zuständigkeiten der Union nehmen die Organe Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen an. Die Verordnung hat allgemeine Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Die Richtlinie ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet wird, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel. Beschlüsse sind in allen ihren Teilen verbindlich. Sind sie an bestimmte Adressaten gerichtet, so sind sie nur für diese verbindlich. Auszug-Ende http://www.dimdi.bund.de/dynamic/de/klassi/downloadcenter/icd-10-gm/vorschlaege/vorschlaege2014/006-icd-traumabelastung-baemayr.pdf (Seite 3) Die durch eine kumulierend wirkende psychische Gewalt verursachte „kumulative traumatische Belastungsstörung" (KTBS) (z.B. Mobbingsyndrom, Stalkingsyndrom usw.) ist in der Kategorie F 43 „Reaktion auf schwere Belastung" nicht repräsentiert, obwohl sie erfahrungsgemäß deutlich häufiger zu beobachten ist als die „akute Belastungsreaktion" (F43.0), die „posttraumatische Belastungsstörung" (F43.1) und die Anpassungsstörung (F43.2). Da hierdurch wertvolle Informationen im therapeutischen und gutachterlichen Bereich nicht berücksichtigt werden können, kommt es häufig zu Fehldiagnosen, teils mit bagatellisierendem, teils mit stigmatisierendem Charakter. (...) Eine kumulierend wirkende psychische Gewalt ist kein geringer Belastungsfaktor, sondern Psychoterror (Seite 6) (Seite 7) Da haben sich schon Gutachter von Mobbing-Opfern selbst bis zu paranoiden Störungen verstiegen, aufgrund deren Fehlbegutachtungen z.B. vier Steuerfahnder in den vorzeitigen Ruhestandentlassen wurden (8) oder gar für Jahre in einer psychiatrischen Klinik weggesperrt werden (Fall Mollath) Fehlentscheidungen finden sich gehäuft bei Beendigungen der AU oder Zwangsrehabilitationen durch den MDK. Auszug-Ende Ich hoffe, Sie haben alle Links in voller Länge gesehen, denn manchmal frisst das System die Links auf. So - nun ist klar, dass Psychopharmaka, die in Wahrheit alle psychotrop sind, in Wahrheit verboten sind. Die Schizophrenie ist übrigens eine Infektionskrankheit meist Rinderwahn mit Herpes, deshalb hatte auch das DIMDI die ICD Klassizifierungsbehörde, erkannt, dass Psychiater eine "Macke" haben und in Wahrheit die Psychopathen sind. Also wieso gibt es noch immer trotz EU Psychopharmaka, die in Wahrheit alle drogenidentisch sind. Gibt es Info über Bestechungsgelder? Der Spiegel hatte mal was darüber berichtet. Ärzte meinen ja als "Götter in Weiß" nicht für Korruption oder Bestechung belangt werden zu können. Diese Anfrage erfolgt auch im Rahmen meiner Presserecherche. Von Dr. Léonie Zimmermann – Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ändern) Betreff Von der EU verbotene Arzneimmittel sind noch immer in der BRD im Umlauf - Ihre Anfrage vom 1. Dezember Datum 19. Dezember 2014 09:57:15 Anhänge WGVonderEUverboteneArzneimmittelsindn.eml (15,4 KB) Sehr geehrt e Frau Antragsteller/in, danke für Ihre anliegende Anfrage vom 1. Dezember 2014, die ich wie folgt beantworten möchte. Die ZLG ist weder für die Einstufung von Produkten als Arznei- oder Betäubungsmittel, deren Zulassung noch für die Überwachung des Verkehrs mit solchen Produkte zuständig, weshalb wir Ihre Fragen nicht beantworten können. Für die Zulassung von Produkten als Arzneimittel bzw. verkehrsfähiges Betäubungsmittel ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (www.bfarm.de<http://www.bfarm.de>) zuständig. Die Überwachung des Arzneimittelverkehrs ist eine Zuständigkeit der Länderbehörden, die Sie auf unserer Webseite finden unter: https://www.zlg.de/arzneimittel/deutschland/laenderbehoerden.html . Die örtliche Zuständigkeit richtet sich danach, wo die Arznei- bzw. Betäubungsmittel in den Verkehr gebracht werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Léonie Zimmermann ZLG Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Heinrich-Böll-Ring 10 53119 Bonn Tel.: +49 228 97794-40 Fax: +49 228 97794-44 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Web: https://www.zlg.de +++++++++++++++++++++++++++++++++++ Also lautet meine Frage, wieso sind verbotene Psychopharmaka noch im Umlauf und über Apotheken und Ärzten erhältlich? Die originäre Gesetzgebung ist von 2001 der EU. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Eigentlich wollte ich das Gesundheitsamt Düsseldorf erreichen, ich hatte mich ansc…
An Gesundheitsamt Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zentralstelle der Länder für Gesundheit schrieb mir Sie seien zuständig - verbotene Medikamente noch im Umlauf [#8204]
Datum
23. Dezember 2014 09:43
An
Gesundheitsamt Duisburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Eigentlich wollte ich das Gesundheitsamt Düsseldorf erreichen, ich hatte mich anscheinend aus der Tabelle verklickt. Sorry. Aber falls Sie auch antworten wollen, dürfen Sie das gerne. Sie standen jedoch nicht im ZLG-Zuständigkeitsbereich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 8204 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Gesundheitsamt Duisburg
Sehr geehrtAntragsteller/in zum 01.01.2015 bin ich die Stelle der Amtsapothekerin der Stadt Duisburg angetreten u…
Von
Gesundheitsamt Duisburg
Betreff
WG: Zentralstelle der Länder für Gesundheit schrieb mir Sie seien zuständig - verbotene Medikamente noch im Umlauf [#8204]
Datum
14. Januar 2015 15:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zum 01.01.2015 bin ich die Stelle der Amtsapothekerin der Stadt Duisburg angetreten und habe von meinem Amtsleiter Ihre Anfrage weitergeleitet bekommen. Als Amtsapothekerin bin ich für sehr vielfältige Aufgaben zuständig, vor allen Dingen auch für die Arzneimittelüberwachung (hier: Überwachung der Einhaltung dieses Gesetzes) sowie für die Apothekenaufsicht. In den Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Verwaltungsaufgaben auf pharmazeutischem Gebiet heißt es: Die Amtsapothekerin und der Amtsapotheker haben die Apothekerinnen und Apotheker auf ihre Pflichten hinzuweisen; Arzneimit telmiss- bzw. -fehlgebrauch entgegenzuwirken. Bei häufig auftretenden Verschrei bungen abhängigkeitsfördernder Medikamente sollen Apotheke rinnen und Apotheker das Gespräch mit der Ärztin und dem Arzt suchen. Insbes ondere soll auf die Einhaltung der Handlungsempfehlungen der Ärztekammern Nordrhei n und Westfalen-Lippe in Abstimmung mit den Apothekerkammern Nordrhein und W estfalen-Lippe zur Verordnung und Abgabe von Benzodiazepinen an Betäub ungsmittelabhängige geachtet werden. Sind von der Apothekerin und vom Apotheker erhobene Bedenken gegen eine Verschreibung nach Besprechung mit der Ärztin oder dem Arzt nicht ausgeräumt, so darf die Verordnung nicht ausgeführt werden. Die Ap othekerin und der Apotheker sind allein für das Inverkehrbringen des Arzneimitt els gemäß § 5, § 95 Abs. l Nr. 5 Arzneimittelgesetz (AMG) verantwortlich. Auch liegt die Überwachung der Einhaltung des Betäubungsmittelgesetzes (bspw. Morphintabletten) in meinem Verantwortungsbereich. Wie Ihnen Frau Dr. Zimmermann geschrieben hat, bin auch ich ebensowenig für die Einstufung sowie Zulassung zuständig. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Amtsapothekerin Dr. Kaufmann Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Mir war n…
An Gesundheitsamt Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Zentralstelle der Länder für Gesundheit schrieb mir Sie seien zuständig - verbotene Medikamente noch im Umlauf [#8204]
Datum
14. Januar 2015 15:50
An
Gesundheitsamt Duisburg
Status
Sehr geehrte Amtsapothekerin Dr. Kaufmann Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Mir war nicht bekannt, dass auch Apotheker sich für die Befolgung der Gesetze einsetzen müssen und mit dem Arzt reden müssen. Früher wurden nämlich Patienten beraten. Nun ist es aber so, dass laut EU seit 2001 doch sämtliche psychotropen und psychoaktiven Mittel (Psychopharmaka) verboten sind, weil sie keine Arzneimittel sind, sondern Rauschmittel. Betäubungsmittel haben also keine Zulassungsfähigkeit mehr, als sogenannte Arzneimittel rezeptiert zu werden. Ich hatte bereits alle Links Ihnen in die ursprüngliche Anfrage gesteckt. Betäubungsmittel sind keine Arzneimittel. Das heißt, diese verstoßen per EU-Urteil (curia - Webseite der EU) gegen das Arzneimittelgesetz der BRD. Die EU wies eindeutig auf die Gefahren hin, Suchtcharakter, Rauschmittel. Bekanntlich bekommen viele Patienten jahrelang derartige Mittel auf GKV Rezept (und wechseln auch mal die Apotheke). Nicht alle psychoaktive Substanzen fallen in das BTMg wie Seroquel - da ist ein GKV-Rezept ausreichend - das jedoch auch psychotrop-psychoaktiv ist. Aber wegen des EU-Urteils ist doch das Arzneimittelgesetz anwendbar. § 5 Verbot bedenklicher Arzneimittel (1) Es ist verboten, bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen oder bei einem anderen Menschen anzuwenden. (2) Bedenklich sind Arzneimittel, bei denen nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse der begründete Verdacht besteht, dass sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen. Die EU hielt diese psychotropen-psychoaktiven Mittel nun mal für gesundheitsschädlich. Sie sind nicht rezeptierbar als Folge. Ich wäre Ihnen für eine nochmalige Überprüfung sehr dankbar. Betäubungsmittel heilen nicht. Sie narkotisieren. Sie waren historisch schon mal nach dem 2. Weltkrieg wegen Pervitin (heute als Crystal Meth und bei Dauergebrauch als Ritalin bekannt - ist alles chemisch dann dasselbe) bekannt. Heroin war auch mal vor 100 Jahre eine Arznei und wurde aus gutem Grund verboten, aber mit dem Namen Dia(cetyl)morphin vor einigen Jahren wegen den vielen Junkies wieder eingeführt. Es ist aber dasselbe. Das heißt es fehlt an Entziehungsärzten. Psychiater behandeln stattdessen Alkies mit Seroquel. Darin ist die Fumarsäure enthalten, heroin-identisch, verätzend oft für das Gehirn und Rachen, Augen (Arbeitsschutzdatenblatt, ist oft in Farben- und Lösungsmittel, SGB VII Problem) und ist leider in etlichen Weißweinsorten enthalten, die Fumarsäure. Man soll ja trockener Alkoholiker werden, also gibt es anstatt Flüssig-Alkohol, Trocken-Tabletten. Ich bin Zeugin. Keiner ist also nicht-süchtig. Es geht doch in der Heilung und Behandlung um komplette Suchtfreiheit, aber nicht Ersatz für die Pharmaindustrie, die auch an Alkies Geld verdienen will. Anstatt Muscadet gibt es dann Seroquel. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8204 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Gesundheitsamt Duisburg
Sehr geehrtAntragsteller/in hierzu müssten Sie sich einmal an das BfArM ( Bundesinstitut für Arzneimittel und Med…
Von
Gesundheitsamt Duisburg
Betreff
WG: AW: WG: Zentralstelle der Länder für Gesundheit schrieb mir Sie seien zuständig - verbotene Medikamente noch im Umlauf [#8204]
Datum
6. Februar 2015 10:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hierzu müssten Sie sich einmal an das BfArM ( Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) wenden. Das Bundesinstitut beschäftigt sich u.a mit der Zulassung von Arzneimitteln. Mit freundlichen Grüßen