Zentralvorschrift A1-1000/0-7000 „Bekleidung der Bundeswehr“

Die Zentralvorschrift A1-1000/0-7000 „Bekleidung der Bundeswehr“.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Februar 2019
  • Frist
    29. März 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Zentralvorsc…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Zentralvorschrift A1-1000/0-7000 „Bekleidung der Bundeswehr“ [#59475]
Datum
27. Februar 2019 15:58
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Zentralvorschrift A1-1000/0-7000 „Bekleidung der Bundeswehr“.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-955 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 27.02.201…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Zentralvorschrift A1-1000/0-7000 „Bekleidung der Bundeswehr“ [#59475]
Datum
4. März 2019 16:41
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-955 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 27.02.2019 (s.u.) Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 27. Februar 2019 (Bezug). Ich habe diesen zuständigkeitshalber an das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) mit der Bitte um Beantwortung abgegeben. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: Zentralvorschrift A1-1000/0-7000 "Bekleidung der Bundesw…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: Zentralvorschrift A1-1000/0-7000 "Bekleidung der Bundeswehr"
Datum
1. April 2019 15:24
Status
Geschäftszeichen ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 19-05) Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit übersende ich Ihnen vorab den Bescheid per E-Mail. Das Original wird Ihnen auf dem Postweg zugehen. Mit freundlichen Grüßen