Zertifizierung eID Server Telekom Deutschland GmbH

Zertifizierung/Prüfprotokolle (insbesondere letztes/nächstes Prüfdatum sowie eID-Service (hier bitte der Betreiber) oder eID-Server) des eID-Service oder eID-Server der Telekom Deutschland GmbH für die Nutzung des eID Dienstes des Personalausweises. Sowie Informationen darüber welche Informationen Sie ansonsten dazu kostenfrei übermitteln können.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Januar 2019
  • Frist
    26. Februar 2019
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Tobias Sachs
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zertifizierung/P…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Tobias Sachs
Betreff
Zertifizierung eID Server Telekom Deutschland GmbH [#47791]
Datum
22. Januar 2019 07:20
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zertifizierung/Prüfprotokolle (insbesondere letztes/nächstes Prüfdatum sowie eID-Service (hier bitte der Betreiber) oder eID-Server) des eID-Service oder eID-Server der Telekom Deutschland GmbH für die Nutzung des eID Dienstes des Personalausweises. Sowie Informationen darüber welche Informationen Sie ansonsten dazu kostenfrei übermitteln können.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Sachs

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrter Herr Sachs, anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Re: Zertifizierung eID Server Telekom Deutschland GmbH [#47791]
Datum
21. Februar 2019 10:16
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr geehrter Herr Sachs, anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen