Zertifizierung von Brustzentren

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. EIne Aufstellung über die Anzahl der im Rahmen der Ausübung der Pflichtaufgabe gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 2 des Heilberufsgesetzes NW durchgeführten Zertifizierungsaudits, Nachaudits, Überwachungsaudits, Voraudits zur Zertifizierung der Brustzentren des Landes NRW in den letzten 10 Jahren.
2. Eine Aufstellung über die Einnahmen der letzten 10 Jahre durch die Zertifizierung der Brustzentren des Landes NRW im Rahmen der Ausübung der Pflichtaufgabe gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 2 des Heilberufsgesetzes NW.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    3. September 2021
  • Frist
    5. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
Sven Wunderlich
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ärztekammer Westfalen-Lippe Details
Von
Sven Wunderlich
Betreff
Zertifizierung von Brustzentren [#227779]
Datum
3. September 2021 14:25
An
Ärztekammer Westfalen-Lippe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. EIne Aufstellung über die Anzahl der im Rahmen der Ausübung der Pflichtaufgabe gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 2 des Heilberufsgesetzes NW durchgeführten Zertifizierungsaudits, Nachaudits, Überwachungsaudits, Voraudits zur Zertifizierung der Brustzentren des Landes NRW in den letzten 10 Jahren. 2. Eine Aufstellung über die Einnahmen der letzten 10 Jahre durch die Zertifizierung der Brustzentren des Landes NRW im Rahmen der Ausübung der Pflichtaufgabe gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 2 des Heilberufsgesetzes NW. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Sven Wunderlich Anfragenr: 227779 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227779/
Ärztekammer Westfalen-Lippe
Ihre Mail vom 03.09.2021 Sehr geehrter Herr Wunderlich, unter Bezugnahme auf Ihre E-Mail vom 03.09.2021 teilen wi…
Von
Ärztekammer Westfalen-Lippe
Betreff
Ihre Mail vom 03.09.2021
Datum
15. September 2021 11:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wunderlich, unter Bezugnahme auf Ihre E-Mail vom 03.09.2021 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes NRW (IFG NRW) werden für Amtshandlungen, die aufgrund dieses Gesetzes vorgenommen werden, Gebühren erhoben. Diese bemessen sich nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW). Nach § 1 VerwGebO IFG NRW i. V. m. Ziff. 1.2 des Gebührentarifes ist für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Vorbereitungsaufwand eine Gebühr in Höhe von 10 - 500 Euro zu erheben. Vorliegend ist davon auszugehen, dass der Verwaltungsaufwand für die hierfür abzustellende Mitarbeiterin vier Stunden beträgt. Gemäß den Richtwerten für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren ist hier ein Stundensatz von 61 Euro anzusetzen. Demzufolge wäre mit der Beantwortung Ihrer Anfrage ein Vorbereitungsaufwand in Höhe von 244 Euro verbunden. Mit Ihrer Anfrage haben Sie gleichzeitig einen Antrag auf Ermäßigung bzw. Befreiung von der Gebühr gemäß § 2 VerwGebO IFG NRW gestellt. Nach § 2 VerwGebO IFG NRW kann von der Erhebung von Gebühren und Auslagen auf Antrag insoweit abgesehen werden, als dies aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten geboten erscheint. Hierzu haben Sie vorgetragen, dass Sie Ihren Antrag insbesondere darauf stützen, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll. Zum einen haben Sie dies nicht weiter untermauert. Zum anderen dürfte dies auch keinen Billigkeitsgrund im Sinne von § 2 VerwGebO IFG NRW darstellen: Letztlich ist die Zurverfügungstellung von Auskünften an die Öffentlichkeit Aufgabe der Presse. Einen presserechtlichen Auskunftsanspruch, der gebührenfrei wäre, machen Sie aber gerade nicht geltend. Weder im IFG NRW noch in der VerwGebO IFG NRW ist eine sachliche oder persönliche Gebührenfreiheit für Vertreter der Presse (bzw. Vertreter der Medien) vorgesehen; folglich rechtfertigen die öffentliche Aufgabe der Presse und das journalistische Interesse am Informationszugang nach dem IFG NRW keine Freistellung von den Gebühren. Sie erhalten Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. Bitte übermitteln Sie uns auch Ihre Anschrift, damit wir Ihnen den Gebührenbescheid - soweit Ihrem Antrag auf Ermäßigung bzw. Befreiung von der Gebühr nicht stattgegeben werden kann - übermitteln können. Nach Eingang Ihrer Rückäußerung werden wir uns erneut mit der Angelegenheit befassen. Mit freundlichen Grüßen

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Sven Wunderlich
AW: Ihre Mail vom 03.09.2021 [#227779] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Hiermit ziehe …
An Ärztekammer Westfalen-Lippe Details
Von
Sven Wunderlich
Betreff
AW: Ihre Mail vom 03.09.2021 [#227779]
Datum
19. September 2021 12:33
An
Ärztekammer Westfalen-Lippe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Hiermit ziehe ich meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Sven Wunderlich Anfragenr: 227779 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227779/