Zertifizierungsrichtlinie (CPS) der Bundesagentur für Arbeit

Im Wurzelzertifikat BA-Class-1-Root-CA-2.cer der Bundesagentur für Arbeit wird keine explizite Certificate Policy angegeben. Trotzdem handelt es sich um eine wichtige Sicherheitsinfrastruktur.
Bitte senden Sie mir das für diese Infrastruktur maßgebliche Certification Practice Statement (CPS) zu.
Bitte beantworten Sie darüberhinaus zum Zertifikat VPS-CA-2.cer folgende zwei Fragen, falls man die Antworten diesen Unterlagen nicht entnehmen kann.
1. In diesem Zertifikat (Seriennummer 3) wird ein 2048-Bit RSA Schlüssel zertifiziert. Warum verwendet dieser RSA-Schlüssel den Exponenten 51169, obwohl die Technische Richtlinie TR-02102 des BSI (https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/TechnischeRichtlinien/TR02102/BSI-TR-02102.pdf) für den Exponenten 65537 als untere Grenze verlangt (Seite 39 oben).
2. In diesem Zertifikat VPS-CA-2.cer ist die Schlüsselverwendung (KeyUsage) nicht wie im Wurzelzertifikat BA-Class-1-Root-CA-2.cer als kritisch markiert, obwohl das vom RFC 5280 empfohlen wird, und warum wird die Schlüsselverwendung nicht auf das Nötigste ("Certificate Sign" und "CRL Sign") beschränkt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2018
  • Frist
    3. Februar 2018
  • 2 Follower:innen
Ernst Giessmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Wurzelzertifi…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Ernst Giessmann
Betreff
Zertifizierungsrichtlinie (CPS) der Bundesagentur für Arbeit [#25877]
Datum
2. Januar 2018 14:03
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Wurzelzertifikat BA-Class-1-Root-CA-2.cer der Bundesagentur für Arbeit wird keine explizite Certificate Policy angegeben. Trotzdem handelt es sich um eine wichtige Sicherheitsinfrastruktur. Bitte senden Sie mir das für diese Infrastruktur maßgebliche Certification Practice Statement (CPS) zu. Bitte beantworten Sie darüberhinaus zum Zertifikat VPS-CA-2.cer folgende zwei Fragen, falls man die Antworten diesen Unterlagen nicht entnehmen kann. 1. In diesem Zertifikat (Seriennummer 3) wird ein 2048-Bit RSA Schlüssel zertifiziert. Warum verwendet dieser RSA-Schlüssel den Exponenten 51169, obwohl die Technische Richtlinie TR-02102 des BSI (https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/TechnischeRichtlinien/TR02102/BSI-TR-02102.pdf) für den Exponenten 65537 als untere Grenze verlangt (Seite 39 oben). 2. In diesem Zertifikat VPS-CA-2.cer ist die Schlüsselverwendung (KeyUsage) nicht wie im Wurzelzertifikat BA-Class-1-Root-CA-2.cer als kritisch markiert, obwohl das vom RFC 5280 empfohlen wird, und warum wird die Schlüsselverwendung nicht auf das Nötigste ("Certificate Sign" und "CRL Sign") beschränkt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Ernst Giessmann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ernst Giessmann
Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrter Herr Giessmann, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die Bearbeitung…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Zertifizierungsrichtlinie (CPS) der Bundesagentur für Arbeit [#25877]
Datum
31. Januar 2018 13:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Giessmann, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage ist noch nicht abgeschlossen. Sie erhalten zeitnah eine Antwort. Wir bitten Sie noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Ernst Giessmann
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihre Rückmeldung. Inzwischen habe ich die CP und das CPS bereits auf der …
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Ernst Giessmann
Betreff
AW: AW: Zertifizierungsrichtlinie (CPS) der Bundesagentur für Arbeit [#25877]
Datum
1. Februar 2018 11:27
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihre Rückmeldung. Inzwischen habe ich die CP und das CPS bereits auf der vorbildlichen Seite https://www.pki.arbeitsagentur.de/ "ergoogelt". Die konkreten Fragen nach dem zu kleinen Exponenten und der fehlenden "critical"-Markierung bleiben noch offen. Ein akutes Sicherheitsproblem sehe ich jedoch nicht, so dass auch eine spätere Antwort durchaus möglich ist. Mit freundlichen Grüßen Ernst Giessmann Anfragenr: 25877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ernst Giessmann
Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrter Herr Giessmann, Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 02. Januar 2018 wird stattgeg…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Zertifizierungsrichtlinie (CPS) der Bundesagentur für Arbeit [#25877]
Datum
6. Februar 2018 12:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Giessmann, Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 02. Januar 2018 wird stattgegeben. Nachfolgend erhalten Sie folgende amtlichen Informationen: Die BA-Class-1-Root-CA stellt für mehrere, nicht qualifizierte CAs des Vertrauensdiensteanbieters (VDA) der Bundesagentur für Arbeit (BA) Zertifikate aus. Sie wird ausschließlich als Root für ausstellende CAs (issuing CAs) des VDA der BA verwendet. Die für Ihre Anfrage relevante CA ist die VPS-CA. CPS der VPS-CA Die VPS-CA stellt Zertifikate für die externe E-Mail-Verschlüsselungslösung der BA aus. Es werden für die S/MIME-verschlüsselte Kommunikation mit externen Stellen sogenannte Schattenzertifikate verwendet, welche es ermöglichen, aus dem Internet eingehende E-Mail-Nachrichten zentral auf Schadprogramme zu prüfen. Die Verwendung von Schattenzertifikaten erlaubt dies, ohne die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der internen Kommunikation zu kompromittieren. Die durch die VPS-CA ausgestellten Schattenzertifikate sind automatisch erzeugte Abschriften der Verschlüsselungszertifikate des VDA der BA mit anderem Schlüsselmaterial. Aus diesem Grund existiert für die VPS-CA kein gesondertes CPS, sondern es wird auf das CPS des VDA der BA verwiesen, in dem auch die Verschlüsselungs-CA behandelt wird. Dieses können Sie über die Auskunftsseite http://www.pki.arbeitsagentur.de/ des VDA der BA herunterladen. Technische Rahmenbedingungen für externe Kommunikationspartner zur Nutzung der E-Mail-Verschlüsselung mit der BA fügen wir Ihnen als Auszug des Dokuments Policy E-Mail-Verschlüsselung bei: Frage 1 Die Schlüssel für die VPS-CA-2 wurden in einem HSM (Hardware Security Module) erzeugt. Dieses HSM verwendet zufällige Exponenten, welche zum damaligen Zeitpunkt auch kleiner als 2^16 + 1 sein konnten. Die zur Erzeugung des Schlüsselmaterials der nächsten VPS-CA verwendete Hardware wird die Empfehlung der TR-02102-1 berücksichtigen. Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass die TR-02102-1 ausschließlich empfehlenden Charakter hat: "[...] nicht aufgeführte Verfahren werden vom BSI nicht unbedingt als unsicher beurteilt." Frage 2 In der Tat folgt die KeyUsage der VPS-CA-2 nicht der Empfehlung des RFC 5280. Das Problem ist leider erst nach Veröffentlichung der CA aufgefallen. Die gängigen Produkte zur E-Mail-Verschlüsselung werten die Key-Usage korrekt aus, womit das Critical-Flag keine Auswirkung auf die Sicherheit des Zertifikates hat. Eine Bewertung des Fehlers hat ergeben, dass die Sicherheitsrisiken gering sind und das Zertifikat nicht vorzeitig ausgetauscht wird. Diese Entscheidung wurde auch im Hinblick auf den Aufwand zum Tausch des Zertifikates bei den Kommunikationspartnern der BA getroffen. Es wurden bereits Maßnahmen zur Qualitätssicherung ergriffen die sicherstellen, dass zukünftige Zertifikate der Empfehlung aus RFC 5280 folgen und keine unnötigen Schlüsselverwendungen mehr im Zertifikat eingetragen sind. Mit freundlichen Grüßen

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Ernst Giessmann
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für die sachliche, ausführliche und zeitnahe Beantwortung meiner F…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Ernst Giessmann
Betreff
AW: AW: Zertifizierungsrichtlinie (CPS) der Bundesagentur für Arbeit [#25877]
Datum
6. Februar 2018 14:26
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für die sachliche, ausführliche und zeitnahe Beantwortung meiner Fragen. Gestatten Sie mir noch ein paar kleine Anmerkungen. Abweichungen von faktischen Standards, wie einem RFC oder einer Technischen Richtlinie, muss man eigentlich immer inhaltlich begründen, nur der Verweis allein, es seien alles nur Empfehlungen, ist dafür nicht ausreichend (vgl. RFC 2119). Nun ist 51169 ja auch kein ganz "kleiner" Exponent (interessanterweise aber eine Primzahl), so dass hier aus meiner heutigen Sicht kein Sicherheitsrisiko vorhanden ist. Die obere Grenze für Exponenten ist übrigens 256 Bit. Ich stimme Ihnen ebenfalls zu, dass ein vorzeitiger Austausch der Zertifikate nicht angemessen wäre, nur weil die keyUsage nicht kritisch markiert ist. Die zugehörige Erweiterung basicConstraints ist ja kritisch. Ich bedanke mich auch für die Zusendung der Auszüge aus dem CPS. Hier scheint mir jedoch die Auswahl der unterstützten Algorithmen noch zu weitreichend. Mit freundlichen Grüßen Ernst Giessmann Anfragenr: 25877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ernst Giessmann