z.H. Hr. Mathias Müller: Konzept Heimbeschulung bei Lockdown oder Intervallunterricht
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Lieber << Antragsteller:in >>
herzlichen Dank für unser Telefonat.
Getreu dem Motto "Wann baute Noah seine Arche? - VOR der Sintflut!" hier meine Frage:
Welche Konzepte der SvBJF existieren und wie sehen diese im Detail aus zu folgendem Thema?
Beschulung von Grundschulkindern, sollten diese z.B. Corona-bedingt zu Hause bleiben müssen, der Unterricht aber trotzdem fortgesetzt werden ("Heimbeschulung").
Ich bitte um Einsicht in die Konzepte, und zwar und insbesondere aus technischer (Plattformen) und prozeduraler (Prozesse, Verantwortlichkeiten) Sicht.
Wie sehen diese Konzepte aus und von wem wurden Sie erstellt?
Gab es einen Entscheidungsprozess bei der Auswahl der technischen Plattform und anhand welcher Kriterien wurde dieser durchgeführt?
Inwieweit sind Prozesse und Plattform ausgerollt, d.h. den umsetzenden Schulen bekannt?
Inwieweit tragen die Konzepte der Anforderung Rechnung, die Mitwirkung der Eltern bei der Beschulung auf ein Minimum zu reduzieren?
Herzlichen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum9. Oktober 2020
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13. Januar 2021
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Kosten dieser Information:70,14 Euro
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