z.H. Hr. Mathias Müller: Konzept Heimbeschulung bei Lockdown oder Intervallunterricht

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Lieber << Antragsteller:in >>
herzlichen Dank für unser Telefonat.
Getreu dem Motto "Wann baute Noah seine Arche? - VOR der Sintflut!" hier meine Frage:
Welche Konzepte der SvBJF existieren und wie sehen diese im Detail aus zu folgendem Thema?
Beschulung von Grundschulkindern, sollten diese z.B. Corona-bedingt zu Hause bleiben müssen, der Unterricht aber trotzdem fortgesetzt werden ("Heimbeschulung").
Ich bitte um Einsicht in die Konzepte, und zwar und insbesondere aus technischer (Plattformen) und prozeduraler (Prozesse, Verantwortlichkeiten) Sicht.
Wie sehen diese Konzepte aus und von wem wurden Sie erstellt?
Gab es einen Entscheidungsprozess bei der Auswahl der technischen Plattform und anhand welcher Kriterien wurde dieser durchgeführt?
Inwieweit sind Prozesse und Plattform ausgerollt, d.h. den umsetzenden Schulen bekannt?
Inwieweit tragen die Konzepte der Anforderung Rechnung, die Mitwirkung der Eltern bei der Beschulung auf ein Minimum zu reduzieren?
Herzlichen Dank!

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Oktober 2020
  • Frist
    13. Januar 2021
  • Kosten dieser Information:
    70,14 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Lieber Antragsteller/in herzlichen Dank für unser Tele…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
z.H. Hr. Mathias Müller: Konzept Heimbeschulung bei Lockdown oder Intervallunterricht [#199943]
Datum
9. Oktober 2020 10:03
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Lieber Antragsteller/in herzlichen Dank für unser Telefonat. Getreu dem Motto "Wann baute Noah seine Arche? - VOR der Sintflut!" hier meine Frage: Welche Konzepte der SvBJF existieren und wie sehen diese im Detail aus zu folgendem Thema? Beschulung von Grundschulkindern, sollten diese z.B. Corona-bedingt zu Hause bleiben müssen, der Unterricht aber trotzdem fortgesetzt werden ("Heimbeschulung"). Ich bitte um Einsicht in die Konzepte, und zwar und insbesondere aus technischer (Plattformen) und prozeduraler (Prozesse, Verantwortlichkeiten) Sicht. Wie sehen diese Konzepte aus und von wem wurden Sie erstellt? Gab es einen Entscheidungsprozess bei der Auswahl der technischen Plattform und anhand welcher Kriterien wurde dieser durchgeführt? Inwieweit sind Prozesse und Plattform ausgerollt, d.h. den umsetzenden Schulen bekannt? Inwieweit tragen die Konzepte der Anforderung Rechnung, die Mitwirkung der Eltern bei der Beschulung auf ein Minimum zu reduzieren? Herzlichen Dank! Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199943/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz #199943 vom 09.10.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz #199943 vom 09.10.2020
Datum
16. November 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in #199943 vom 09.10.2020 Sie stellten einen Antrag nach Aktenauskunft und baten vorab über die voraussichtlichen Kosten informiert zu werden. Eine Aktenauskunft ist nach § 16 Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (IFG) gebührenpflichtig. Die Kosten bestehen nach Maßgabe von § 5 der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) und der Tarifsteile 1004. Ihr Antrag entspricht einer einfachen schriftlichen Auskunft. Der Aufwand beträgt ca. 1 Std. einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters imgehobenen Dienst (70,14 f). Sollte ich bis zum 30.11.2020 von Ihnen nichts hören, so gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag auf Aktenauskunft weiterhin besteht.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz #199943 vom 09.10.2020 [#199943] Sehr geehrteAntr…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz #199943 vom 09.10.2020 [#199943]
Datum
16. Dezember 2020 10:28
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „z.H. Hr. Mathias Müller: Konzept Heimbeschulung bei Lockdown oder Intervallunterricht“ vom 09.10.2020 (#199943) bitte ich zu erledigen und mir die Gebühren iHv 70,14 EUR in Rechnung zu stellen. Bitte senden Sie die Antwort elektronisch, hilfsweise aber per Post. Danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199943/

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Ihre Anfrage #199943 - unser Antwortschreiben Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie unser Antwortsch…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Ihre Anfrage #199943 - unser Antwortschreiben
Datum
19. Januar 2021 08:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie unser Antwortschreiben in dieser Sache vorab per E-Mail. Ergänzend darf ich Ihnen mitteilen, dass entschieden wurde, in dieser Sache keine Gebühren zu erheben. Mit freundlichen Grüßen